Mittwoch, 3. Februar 2010

Feuer auf Mechthild Dyckmans

Mechthild Dyckmans
Verrat der liberalen Grundsätze

Der liberale Grundsatz von Freiheit
Der Liberalismus ist eine philosophische, ökonomische und politische Ideologie, die die individuelle Freiheit als normative Grundlage der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung anstrebt. Im Zentrum der politischen Philosophie des Liberalismus steht das Individuum, dessen Freiheit zu sichern und verteidigen die oberste Aufgabe des Staates sei. Die individuelle Freiheit ist nach liberaler Überzeugung die Grundnorm und Basis einer menschlichen Gesellschaft, auf die hin der Staat und seine politische wie wirtschaftliche Ordnung auszurichten seien. Wo die Freiheit des Einzelnen berührt wird, habe jede, auch die staatliche Gewalt zu enden – der Staat habe nur dann einzugreifen, wenn die Freiheit der Individuen verletzt wird. Seine Rolle habe sich vorrangig auf den Erhalt von Recht und Freiheit zu beschränken. Dem Einzelnen solle durch sein Mehr an Freiheit auch mehr Verantwortung für sich selbst übertragen werden.
Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Déclaration des Droits de l‘Homme et du Citoyen) vom 26. August 1789 ist einer der Grundtexte, auf die sich der moderne Liberalismus bezieht. Darin heißt es in Artikel 4 „Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet: Die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen hat also nur die Grenzen, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuss eben dieser Rechte sichern.“ und in Artikel 5 „Das Gesetz darf nur solche Handlungen verbieten, die der Gesellschaft schaden.“

Alkohol schadet der Gesellschaft mehr als Cannabis
Durch von Regierungen bereitwillig geförderte und gesteuerte breit angelegte Kampagnen in den Massenmedien wurde die Bevölkerung seit Ende der 60er Jahre mit den aberwitzigsten Horrormeldungen bezüglich einer gigantischen Drogenwelle, die die abendländische Gesellschaft bedrohe, bombardiert. Ein konkretes Wissen über Drogen ist durch diese Kampagnen jedoch kaum vermittelt worden, eher im Gegenteil. Und die Scheinheiligkeit bei der Manipulation von Informationen hält bis heute an. Als die Universität Bristol im März 2007 die Studie von David Nutt und seinem Forscherteam veröffentlichte, in der festgestellt wurde, dass Alkohol wesentlich gefährlicher sei als Cannabis, vermeldeten die meisten Medien diese Erkenntnis als neu. Als im Frühjahr 1998 in einem Kommissionsbericht zur Bewertung des Gefahrenpotenzials von Drogen unter Leitung von Professor Bernard Roques (Abteilungsdirektor des Nationalen Instituts für Gesundheit und medizinische Forschung) an den Französischen Staatssekretär für Gesundheit das Gefahrenpotential von Alkohol höher eingeschätzt wurde als das von Cannabis, zeigten sich die meisten Medien von dieser Tatsache überrascht, obwohl diese Tatsache seit langem bekannt ist.
Bereits am 29. August 1991 stellte der Kassationshof des Schweizer Bundesgerichtes in einem Verfahren gegen die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich fest, dass es eindeutig widerlegt sei, dass Haschisch eine Einstiegsdroge sei und dass das Abhängigkeitspotenzial und die Fähigkeit, soziale und psychische Folgen zu verursachen, bei Haschisch deutlich schwächer sei als bei anderen Drogen wie Morphin, Heroin, Amphetamin, Kokain und Alkohol. Es gibt jedoch noch weit ältere Untersuchungen, in denen festgestellt wurde, dass Haschisch signifikant weniger gefährlich ist als Alkohol, so der Indische Hanfdrogen-Report (Bericht der Indischen Hanfdrogen-Kommission) von 1893/94. Darin erklärte der oberste britische Kolonialbeamte von Lahore „Soweit ich die Sache beurteilen kann, sind die Auswirkungen des Alkohols viel schlimmer“ und der höchste Verwaltungsbeamte von Allahabad, J. B. Thomson, erklärte „Ich kann nicht sagen, dass die Hanfdrogen in ähnlichem Ausmaß mit der Kriminalität zusammenhängen wie der Alkohol, wobei ich nicht nur an die Verhältnisse in Europa denke, denn auch unter den Eingeborenen hier bei uns führt der Alkohol weit eher zu Verbrechen als die Hanfdroge.“
Auch im Panama Canal Zone Report von 1925 wurde festgehalten, dass die Gefährdungen durch Cannabisgenuss offensichtlich stark übertrieben wurden und dass keine Beweise für nennenswerte schädliche Einflüsse auf Konsumenten vorliegen würden. Im Britischen Cannabis-Report (Bericht des Beratungsausschusses zur Frage der Drogenabhängigkeit) vom 1. November 1968 wurde festgestellt „Das uns vorliegende Material beweist: Immer mehr Menschen, hauptsächlich der jungen Generation, aus allen Schichten der Gesellschaft experimentieren mit Cannabis, und sehr viele nehmen es regelmäßig zur geselligen Unterhaltung. Es gibt keinen Beweis, dass dieses Tun Gewaltverbrechen oder aggressives, antisoziales Verhalten hervorruft oder aber bei sonst normalen Menschen Abhängigkeitszustände oder Psychosen schafft, die der ärztlichen Behandlung bedürfen.“ Und weiter wurde festgehalten „Wir halten aber auch für sicher, dass – in bezug auf die körperliche Schädlichkeit – Cannabis sehr viel weniger gefährlich ist als Opiate, Amphetamine und Barbiturate oder auch Alkohol.“ Und im British Wootten Report (1969) heißt es „Wir sind der Ansicht, dass die in der Vergangenheit viel beschworenen von Cannabis ausgehenden Gefahren […] überbewertet wurden. […] Es gibt keine Belege dafür, dass ernstliche Gesundheitsgefährungen westlicher Gesellschaften unmittelbar auf das Rauchen von Cannabis zurückzuführen sind.“ Das Fazit ist, dass seit langem bekannt ist, dass der Konsum von Alkohol mit höheren Risiken für das Individuum wie auch für die Gesellschaft verbunden ist als der Gebrauch von Cannabis. Mit den Grundprinzipien einer liberalen Gesellschaftsordnung ist deshalb ein Verbot des Umgangs mit Cannabis nicht vereinbar.

Mechthild Dyckmans Verrat der liberalen Grundsätze
Die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans verwahrt sich gegen ein Verbot von Werbung für alkoholische Getränke und appelliert dabei an die Mündigkeit der Menschen, doch bei Cannabis behauptet sie, dass es erwiesen sei, dass der Konsum nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht unbedenklich sei und man deshalb in der jetzigen Regierung keine Freigabe von bisher illegalen Drogen plane.
Sicher ist der Konsum von Cannabis nicht für alle Menschen unbedenklich, doch wie die oben aufgeführten Studien zeigen, ist der Konsum von Alkohol für viele Menschen wie auch für die Gesellschaft weit bedenklicher. Mit ihren Stellungnahmen offenbart die Drogenbeauftragte, dass sie in erster Linie Klientelpolitik für die Alkoholindustrie und die fundamentalistischen Prohibitionisten betreibt und dabei die Grundsätze einer liberalen Politik verrät, denn nach der liberalen Weltanschauung muss jeder in seiner Art genießen können, jedoch so, dass keiner auf Unkosten eines andern genießen oder ihn in seinem eigentümlichen Genuss stören darf. Und auch das Gesetz darf nur solche Handlungen verbieten, die der Gesellschaft schaden.
Wer säuft, schadet sich und der Gesellschaft mehr als wer kifft! Wer Klientelpolitik für die Alkohollobby betreibt und gleichzeitig Kiffer verfolgen lässt, schadet somit der Gesellschaft!

Quellen: Wikipedia: Liberalismus
http://de.wikipedia.org/wiki/Liberalismus
Cousto: Manipulation versus Information
http://25.nachtschatten.ch/wiki

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