Ein- und Ausfuhrverbot für Medizinische Cannabisblüten
Heute möchte ich mich mal wieder mit meinen derzeitigen Problemen als Erlaubnisinhaber nach §3BtMG Abs.2 an euch wenden. Wie Ihr wisst, existieren derzeit circa knapp 10 Erlaubnisinhaber, deren Berechtigung darin besteht, mittels einer Erlaubnis hier in Deutschland Cannabis aus einer deutschen Apotheke zu beziehen. Die Gramm Preise der zu beziehenden Cannabisblüten variieren zurzeit zwischen 15-25 Euro. Ohnehin schon ein beachtlicher Preis für ein Medikament, das leider nicht von der Krankenkasse übernommen wird.
Dennoch bleibt zu sagen, dass man sich als Patient auf eine absolut keimfrei-schimmelfreie und nicht Pestizid belastete Ware verlassen kann. Was man leider nicht berücksichtigt hat, ist die Tatsache, dass einige der Patienten, die die Erlaubnis zum Bezug dieser Blütenteile haben, auch gerne mal in den Urlaub fahren würden oder so wie in meinem Fall auf Geschäftsreisen und Auslandsaufenthalten, die auf Grund meines Projekts „Doktor Hanf“ erforderlich sind, ihr Medikament nicht mitnehmen dürfen.
Das bedeutet für uns, dass wir entweder auf unser Medikament verzichten müssen, oder gar um die erfolgreiche Therapie mit unserem Medikament weiterführen zu dürfen, hier in Deutschland bleiben müssen. Ab der deutschen Grenze ist nämlich Schluss mit der erfolgreichen Therapie. Durch den Umstand, dass Cannabis, wohlbemerkt Cannabisblütenteile zur rein medizinischen Behandlung der Erlaubnisinhaber, nicht in ein anderes Land mit eingeführt werden darf. Auch der Nachweis der Erlaubnis reicht hierzu nicht aus.
Cannabis ist in jeglicher Form, also auch zur medizinischen Verwendung durch die Tatsache, dass es nicht in Anlage 3 des BtMG aufgenommen wurde, somit als Medikament nicht ein- und ausfuhrberechtigt. Man schlägt vor, auf ähnliche THC-haltige Produkte wie beispielsweise Dronabinol umzuschwenken. Diese sind jedoch aufgrund ihrer Applikation der Einnahmeform nur sehr schlecht zu dosieren, somit dem eigentlichen Medikament nur sehr schlecht anzupassen und außerdem auch sehr teuer.
Vor noch nicht all zu langer Zeit war ich in den Niederlanden, um mir die Produktionstätten von Bedrocan anzuschauen. Ich wurde sehr nett empfangen und nutzte die Gelegenheit, um nachzufragen, wie es mit den Urlaubsaufenthalten der niederländischen Patienten aussieht. Wie durch den sowieso bekannten Fortschritt in der medizinischen Cannabispoltik Hollands im Vergleich zu Deutschland sollte ich erfahren, dass dieses wohl möglich ist. Im Rahmen des Schengener Abkommens oder mit der zuvor genehmigten Erlaubnis des zu bereisenden Auslands können unsere niederländischen Patienten-Freunde in den Urlaub fahren und brauchen in dieser Zeit auch nicht auf ihre Medikamente zu verzichten.
Interessant ist für uns deutsche Erlaubnisinhaber auch die derzeitige Grammpreis- Information aus den Niederlanden, die sich wie folgt zusammensetzt: Der Gramm Preis ab der Produktionsstätte Bedrocan für den uns bekannten hier in Deutschland durch die Firma Fagron eingeführten 18%igen Cannabis beläuft sich auf derzeit 3 Euro ab Abgabe Bedrocan. Von dort aus wird es sodann entweder vakuumverpackt in 50 Gramm Tüten an das niederländische Cannabis Büro (Ministerie van Volksgezondheit, Welzijn en Sport, Bureau voor Medicinale Cannabis) weitergeleitet und unter sterilsten Bedingungen in 5 Gramm Behältnisse gepackt. Diese Form der Qualitätskontrolle und Verpackung kostet dann nochmals 2 Euro pro verpacktes Gramm medizinischer Cannabisblütenteile. In einer niederländischen Apotheke ist es sodann von den niederländischen Patienten für ca. 9,50 Euro gegen Vorlage eines Rezeptes erhältlich. Der andere Weg, das heißt ab 3 Euro pro Gramm ab Bedrocan weitergeleitet zur Groniger Hanfapotheke. Die Hanfapotheke in Groningen ist ebenfalls dazu berechtigt, wie zuvor erwähnt, diese Verpackung durchzuführen. Die medizinischen Cannabisblütenteile sind somit aus der Groninger Hanfapotheke, für die niederländischen Patienten bereits ab 7,50 Euro erhältlich.
Wie ihr seht, gibt es noch einiges zu tun, um die Umsetzung der Preisgestaltung sowie die Möglichkeiten für uns Patienten bezüglich der derzeitigen Freiheitseinschränkungen in Deutschland umzusetzen. Zurzeit ist es lediglich möglich für Pharmaunternehmen eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung für medizinale Cannabisblütenteile zu beantragen. Nach Rücksprache mit der Bundesopiumstelle wollen wir jedoch nun versuchen, mittels eines neuen Antragsverfahrens diese Möglichkeit auf die Erlaubnisinhaber zu erweitern, um zu gewährleisten, dass auch wir deutschen Patienten geschäftliche Auslandsaufenthalte oder einen Urlaub antreten dürfen, ohne auf unser Medikament zu verzichten.
Auch Ihr könnt uns dabei helfen, indem ihr unserer Doktor Hanf Interessengemeinschaft Cannabis in Medicine völlig kostenfrei auf Facebook, Twitter, You Tube, My Video oder My Space beitretet und eure Erfahrungen kundtut oder an uns weiterleitet. Nur gemeinsam kann man ändern, was einen bewegt.
… und Wege entstehen, in dem man sie geht.
Euer Doktor Hanf