“TAZ” spricht von “fragwürdiger Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts”
Obwohl die Hausdurchsuchung rechtswidrig war, dürfen die sicher gestellten Beweismittel vor Gericht gegen den Betroffen verwendet werden.
Im konkreten Fall ging es um einen Münchener, bei dem im Rahmen einer Hausdurchsuchung fast ein halbes Kilo Haschisch gefunden wurde. Das Bundesverfassungsgericht erklärte eben jene Hausdurchsuchung schon in Jahr 2005 für rechtswidrig.
Anfang der Woche hatten sie dann erneut mit diesem Fall zu tun, nun ging es um das sicher gestellte Haschisch, für das der Mann sechs Monate auf Bewährung erhalten hatte.
Obwohl die Durchsuchung, bei der es eigentlich um Markenpiraterie ging, nach wie vor rechtswidrig ist, darf das sicher gestellte Haschisch als Beweismittel in einem anderen Verfahren herhalten.
Als Begründung gaben die Karlsruher Richter an, dass ” die Erforschung der Wahrheit zu den wichtigsten Prinzipien des Strafverfahrensrechts gehöre und deshalb Beweise, die bei rechtswidrigen Ermittlungsmaßnahmen gewonnen wurden, nur ausnahmsweise für den Prozess gesperrt werden könnten.”
Ein Verwertungsverbot komme daher nur in Betracht, wenn es ausdrücklich gesetzlich vorgesehen oder “aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist”. Also dann, wenn die Polizei willkürlich “Gefahr im Verzug” annimmt und so eine richterliche Anordnung umginge.
Quelle: TAZ, 28.7.2009: Fragwürdiges Urteil