Freitag, 29. Mai 2009

Doktor-Hanfs Patienten Ecke – 1

Lars Scheimann, alias „Doktor-Hanf“, leidet seit frühester Jugend unter ADHS und dem Tourette-Syndrom. Er ist einer der ersten Patienten in Deutschland, denen natürliches Cannabis, importiert aus den Niederlanden, genehmigt wurde, weil die Einnahme von einem zuvor verordneten Cannabisextrakt nachweislich keinerlei Therapie-Erfolge erzielte. Lars lebt, seit er Gras aus der Apotheke erhält, fast beschwerdefrei. So hat er nun Zeit gefunden, andere PatientInnen zu unterstützen und unseren LeserInnen seine Erlebnisse als Cannabis-Patient zu schildern. In der ersten Folge geht es um die …

Antragsstellung einer Ausnahmegenehmigung nach §3 Abs.2 BtMG

Nachfolgend möchten wir für die betreffenden Patienten/innen sowie Ärzten eine leicht verständliche Hilfestellung bieten, um das Verfahren der Antragsstellung unter Berücksichtigung der zu erfüllenden Voraussetzungen zur Erlangung der Ausnahmegenehmigung nach §3 Abs. 2 BtMG zu verstehen, näher zu bringen und unter gegebenen Voraussetzungen zu erlangen.

1. Welche Voraussetzungen muss der Patient erfüllen, um eine Ausnahmegenehmigung nach §3 Abs. 2 zu beantragen?

– Zur Behandlung der schweren Krankheit des Betroffenen steht ein zugelassenes Arzneimittel nicht zur Verfügung.
– Eine Behandlung mit Dronabinol wird von der Krankenkasse nicht erstattet oder wirkt nachgewiesenermaßen nicht.
– Eine therapeutische Wirksamkeit von Cannabis zur Behandlung der Krankheit ist belegt.
– Der mögliche Nutzen einer solchen Therapie übersteigt die Gefahr eines Betäubungsmittelmissbrauchs oder einer Gesundheitsschädigung.

2. Welche medizinischen Unterlagen sind mit beizufügen?

Ein aussagekräftiges Gutachten des behandelnden Arztes, welches Aussagen insbesondere zu folgenden Punkten enthält:

– Die Darstellung des gesamten bis jetzt erfolgten Therapieverlaufs unter Auflistung der bisher eingesetzten Arzneimittel und hierzu die entsprechende Erklärung, dass zur Behandlung der Erkrankung ein gleich wirksames zugelassenes Arzneimittel nicht zur Verfügung steht.
– Eine Risiko/Nutzen Bewertung bezogen auf den Patienten, ob bzw. in wie weit der mögliche Nutzen eines Therapieeinsatzes von Cannabis, eine gesundheitliche Schädigung und/oder andere Risiken rechtfertigt.
– Eine schriftliche Anweisung zur Art und Häufigkeit der Anwendung sowie Vorgaben zur Dosierung, die sich an der zur verabreichenden Menge an THC, dem Wirkstoff des Cannabis, orientieren.
– Ein aktueller (nicht älter als drei Monate) zurückliegender Ablehnungsbescheid der Krankenkasse, aus dem hervorgeht, das eine Verschreibung von Dronabinol im betroffenem Fall auch im Rahmen einer Einzelfallentscheidung nicht übernommen werden kann.
– oder eine entsprechende begründete Erklärung des behandelnden Arztes, aus welchen Gründen eine Behandlung mit Dronabinol beim Patienten nicht in Frage kommt.

Wie sie bereits erkennen können ist die Mithilfe Ihres behandelnden Arztes unbedingt erforderlich. Der oftmals auch für Ihn zeitaufwendige Ablauf des Antragsverfahrens durch die Beibringung der bereits oben erläuterten Unterlagen sollte im Vorfeld unbedingt besprochen werden damit Sie sich als Patient und er sich als Ihr behandelnder Mediziner vorbereiten können.

Im Falle einer positiven Entscheidung des Antrages wird Ihr behandelnder Mediziner weiterhin als begleitender betreuender Arzt benannt, der sodann mit Ihnen als Patient für die weitere gesicherte Therapie die Verantwortung trägt. Eine Apotheke in Ihrer Nähe muss sich dazu bereit erklären für Sie medizinal Cannabisblüten zu bestellen und zu beziehen, unter entsprechender Vorgaben Ihrer Genehmigung. Auch dieser Ablauf muss zuvor mit einer Apotheke Ihrer Wahl besprochen werden und auch diese muss Voraussetzungen erfüllen, die es erlauben die kontrollierte Abgabe an Sie durchzuführen. Informationen hierzu kann der Apotheker ebenfalls bei der Bundesopiumstelle erfragen.

Zudem verlangt das BfArM eine Kopie des Personalausweises, um das Vorstrafenregister des Antragstellers und damit seine Zuverlässigkeit überprüfen zu können.

Wenn alle diese Voraussetzungen gegeben sind, kann ein Antrag auf eine Genehmigung, unter Beifügung der vorgenannten Unterlagen und Angaben auf dem Postweg bei der Bundesopiumstelle beantragt werden.

Textbeispiel für einen Antrag
(Zum Erwerb von Cannabisblüten aus der Apotheke)

An das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesopiumstelle
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, Herr/Frau (Ihr Name), gemäß §3 Abs. 2 BtMG die Erlaubnis

Cannabis einzuführen, zu erwerben und zu besitzen, ohne die Auflagen des §5 BtMG erfüllen zu müssen, da ich an nachfolgender Krankheit leide. (Ihren persönlichen Krankheitsverlauf einfügen)

Anbei finden Sie die gewünschten ärztlichen und weitere Unterlagen zur Begründung meines heute an Sie gestellten Antrages. Sollten diese nicht hinreichend genügen, so bitte ich Sie um eine entsprechende Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)

Wir hoffen Ihnen eine Hilfestellung gegeben zu haben und appellieren an Ihren Mut und Ihre Zuversicht, die Ihnen dabei helfen werden, die Voraussetzungen Ihrer Genehmigung zu erfüllen, um endlich Ihr Medikament nutzen zu dürfen und trotz Krankheit ein Stück mehr Lebensqualität dadurch zu gewinnen.

Wege entstehen, indem man sie geht.
Jüngst geschehen.

Lars Scheimann
DOKTOR HANF
Mehr zum Thema: www.doktor-hanf.de

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