Donnerstag, 26. März 2009

Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt

Zwei-Klassen Justiz verurteilt aXXL

Ins Gefängnis muss unser freier Mitarbeiter aXXL nicht, den erhofften “gerechtfertigten Notstand” hat ihm das Landgericht Kiel jedoch nicht zugestanden. Jetzt muss aXXL wegen seiner Selbstanzeige zwar nicht mehr, wie vom Amtrsgericht Niebüll geurteil, für ein Jahr hinter Gitter, ist aber trotzdem rechtkräftig verurteilt.

Warum “Zwei-Klassen Justiz” ?
In anderen, ähnlich gelagerten Fällen haben deutsche Richter in den letzten Jahren einen “gerechtfertigten Notstand” anerkannt und einen Strafvorbehalt ausgesprochen. Damit wäre man nicht vorbestraft
Wer allerdings wegen BtmG -Vergehen vorbestraft ist, darf Cannabis hierzulande anscheined nicht als Medizin anwenden. Ein weiter Fauxpas des BfArM (Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), bedenkt man, dass viele Indikationen zur Cannabismedikation gerade aus dieser Risikogruppe stammen.

aXXLs Fall

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