Am 27. Januar hat der tschechische Präsident Václav Klaus das neue Strafgesetzbuch unterschrieben, das 2010 in Kraft tritt. So wird die Tschechische Republik zum Land mit der europaweit liberalsten Hanfgesetzgebung.
Das neue Strafgesetz ermöglicht es, bis zu drei Hanfpflanzen und fünfundzwanzig Pilze für den Eigenbedarf anzubauen, ohne dass es sich dabei um ein Verbrechen handelt, also ab dem 1.1.2010 als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden. Das neue Strafgesetzbuch bedeutet faktisch Dekriminalisierung von Hanf, straflos darf man jedoch auch weiter nur zweiundzwanzig Hanfzigaretten oder ein Gramm pures THC besitzen.
Das neue Strafgesetz unterscheidet auch zwischen harten und weichen Drogen. Die Strafen für Taten, die im Zusammenhang mit weichen Drogen verübt wurden, betragen bis zu einem Jahr; bei harten Drogen ist das Straflimit zwei Jahre. Die meisten Fachleute und Szenekenner begrüßen das neue Gesetz. Ihrer Meinung nach, sei das gegenwärtig das Maximum, was unter den gegeben Umständen zu erreichen sei.erlangt werden kann