Kufsteiner Gelegenheitskonsument darf weiterhin Auto fahren
Die Klage eines 23-jährigen Österreichers, der aufgrund eines BtmG-Verstoßes seinen Führerschein abgeben sollte, wurde vom zuständigen Verwaltungsgerichtshof als rechtmäßig anerkannt. Er darf seine Fahrerlaubnis behalten.
„Die im amtsärztlichen Gutachten getroffenen Feststellungen über den Cannabiskonsum bilden keine Grundlage für eine Beschränkung der Lenkberechtigung. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Suchtmittelabhängigkeit oder einen gehäuften Missbrauch. Ein gelegentlicher wieder-holter Cannabiskonsum beinträchtigt die gesundheitliche Führerscheineignung nicht.“ hieß es in der Urteilsbegründung
Mehr hierzu: Österreich: Kein Führerscheinentzug für Gelegenheitskonsumenten