Montag, 8. September 2008

Kein Knast für “Hanfapotheker”

Bundesrichter erstmals einsichtig

Der kalifornische Hanfaktivist und Medical Grower Michael Martin wurde am 5. September von einem US-Bundesgericht zu einer Bewährungsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Auch seine Mitangeklagten müssen nicht ins Gefängnis und erhielten ebenfalls Bewährungsstrafen. Martin hatte mit seiner Firma Tainted Inc. Hanfsüßigkeiten und andere Hanfprodukte zur medizinischen Anwendung auf Rezept vertrieben. Seine Tätigkeit war nach kalifornischen Recht legal, auch Martin wurde im September 2007 Opfer der Bundespolizei DEA. Das Urteil ist umso bemerkenswerter, da Bundesrichter in Präzedenzfällen wie diesem bis dato regelmäßig hohe Haftstrafen verhängt haben. Diese Bewährungsstrafe ist nach dem Ermessensspielraum, den ein Bundesrichter mit Blick auf US-Bundesgesetze hat, das mildest mögliche Urteil.
Martin muss das erste Jahr seiner Strafe unter Hausarrest verbringen.
Quelle: Kein Knast für medizinisches Marihuana

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