Montag, 1. September 2008

Feiern verboten

Eigenwilliges Vorgehen Bayrischer Beamten rechtlich fragwürdig

Am 31.8.2008 meldete die “Augsburger Allgemeine”: “Zwei Rauschgiftpartys im Unterallgäu wurden am Wochenende beendet, bevor sie überhaupt begonnen hatten.”
Eine der beiden Partys war laut Angaben eine private Geburtagsparty, die andere eine Privatfeier in einer Sandgrube.

Auch ein Hubschrauber kam bei der Suche nach den potientiellen Partymachern zum Einsatz. Beide Partys, auch die Privatparty auf dem Privatgelände einer Gaststätte, wurden verboten.

Bei Ermittlungen hätten sich beide Feiern, von denen sich eine im Internet als einer “geilen und noch nie dagewesenen Partys” angekündigte, als “Goa Party” herauskristallisiert, die im Vorfeld verhindert werden müssten.

Es wurden im Vorfeld dieser Partys weder Drogen gefunden noch konsumiert. Eine genaue Quellenangabe der “Internet- Quellen” ist nicht verfügbar.

Quelle: Feiern verboten

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