Freitag, 18. Juli 2008

Die Wasserpfeifen von Berlin

Vor orientalischen Gepflogenheiten wird vorschriftsmäßig eingeknickt.

In den letzten Jahren wurde die Wasserpfeife immer beliebter. So ist es wenig verwunderlich, das sich mit der Zeit eine richtige Shisha-Szene in Berlin etabliert hat. Doch auch Wasserpfeifen fallen unter das Nichtraucherschutzgesetz und seit dem 1.Juli werden Verstöße mit Bußgeldern geahndet. Das Landesverfassungsgericht hat nun das Rauchverbot in alkoholfreien Shisha-Cafés in Berlin vorläufig ausgesetzt. Das Gericht hat dem Eilantrag einer Gastwirtin stattgegeben, weil für sie das Rauchverbot existenzgefährdend sei. Somit ist – laut Berliner Verfassungsrichter (Az.: VerfGH 93A/08) – das Rauchverbot bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde eingeschränkt und auf bestehende Wasserpfeifen-Cafés begrenzt. Diese müssen allerdings im Eingangsbereich als nicht rauchfrei und für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren als verboten gekennzeichnet sein. Am Mittwoch dieser Woche hat sich erstmals ein Bezirksparlament gegen das Rauchverbot in der Gastronomie ausgesprochen. Zumindest in Ein-Raum-Kneipen müsse Qualmen möglich sein.

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