Kassationsgericht spricht 44jährigen frei
Nachdem er in erster Instanz zu 16 Monaten Haft verurteilt worden war, legte ein italienschischer Rastafari Einspruch beim Kassationsgericht ein. Dieses Gericht folgte seiner Argumentation, dass er aufgrund der in Italien geltenden Religionsfreiheit als Rastafari täglich Marihuana zu meditativen Zwecken rauchen dürfe. Bis zu zehn Gramm. „Rastafaris verwenden Marihuana zu meditativen Zwecken“, so das Oberste Gericht, weshalb die Einnahme dann auch legal und der Angeklagte freizusprechen sei.