Freitag, 30. Mai 2008

ANDERSWO SYLTZ

TODESAHNUNGEN

Anfang April 2008 verstarb in Berlin der schwer an HIV, Hepatitis C, Polyneuropathien und Wassereinlagerungen leidende Piet Stieg.

Letztes Jahr, erst nach einem fünf Jahre währenden Irrlauf durch das Justizlabyrinth vom Vorwurf des illegalen Anbaus von Cannabis zu medizinischen Zwecken freigesprochen, wurde sein beim BfArM gestellter Antrag auf Versorgung/Import mit natürlichem Hanf jedoch wider Erwarten negativ beschieden.
Offenbar war Piet nach der vom Bundesinstitut gestellten Ferndiagnose als „nicht krank genug“ eingestuft worden, um sich des hoheitlich verwaltungsrechtlichen Gnadenaktes einer palliativen Maßnahme mittels Billig-Medizin würdig zu erweisen. Dennoch hatte er im Vorfeld aus Sicht des betroffenen Patienten alles richtig gemacht: Er war ACM/SCM -Mitglied, arbeitete mit einem ausgezeichneten Anwalt und mit dem DHV zusammen und konnte zusätzlich auf ein positives Gutachten von Prof. Rommelspacher (Charité) bezüglich seiner medizinischen Cannabisanwendungen verweisen. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem letzten Freispruch (§ 34 StGB) auf das Einlegen von Revision verzichtet; womöglich aber bloß, um eine bereits hinlänglich durch die Kosten des Verfahrens belastete Staatskasse nicht noch weiter über Gebühr mit ebenso teuren, wie gleichsam entwürdigen Spielchen peinlicher Popel-Juristerei zu schröpfen.

Dass in Deutschland die „zu Recht“ ergehenden Freisprüche wegen therapeutischer Verwendung von selbstgezogenem Cannabis heutzutage jedoch nicht einmal die Tinte auf dem Papier der schriftlichen Urteile Wert sind, zeigen die schlimmen Fälle freigesprochener Patienten, die ebenfalls vom BfArM keine Genehmigung auf natürliches Medizinalhanf erhalten und deshalb unter dem Druck erneut zu erwartender Strafverfolgungen tagtäglich kranker werden. Verzweifelter und hoffnungsloser. Tendenziell selbstmörderischer.

Sie bleiben absichtlich krankgehaltene Opfer des widersprüchlichen Systems. Angewiesen auf die dürftigen Möglichkeiten bleihaltiger Risikokäufe bei den eckenstehenden Versuchs-Mafiosi, welche Sabine Bätzing und ihrer floskelhaften Rezitation von „fehlender Unbedenklichkeitsbescheinigung“ ebenso in die blutbesudelten Hände spielen wie den übrigen politisch halsstarrigen Verantwortungsträgern, welche noch stets auf die dümmliche Einhaltung des „Internationalen Schutzabkommens“ pochen.

Und das, obwohl die Niederlande, Finnland, Spanien, Kanada, 12 Bundesstaaten der USA und einige andere Länder inzwischen beispielhaft in der Cannabispatienten-Frage vorangehen und selbstverständlich jenes fragwürdige Abkommen nicht gewichtiger einstufen als die dringende Notwendigkeit einer therapeutischen Behandlung siechen Lebens.

Piet hatte es nicht verdient, „freigesprochen“ zum Ableben verurteilt zu werden, doch der Verwaltungsrechtsfreie Raum macht(e) es möglich. In Berlin, auf Sylt und überall anderswo.

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