Freitag, 30. Mai 2008

Zum Jahr der Besinnung in der Drogenpolitik

Im März dieses Jahres rief die Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs CND) in Wien das Jahr der Besinnung zur Evaluierung der weltweiten Maßnahmen zur Kontrolle und Bekämpfung des Drogenanbaus, der Drogenherstellung, des Drogenhandels und der Drogennachfrage aus. Obwohl die Bundesregierung in den Gremien der Vereinten Nationen zur Drogenkontrolle und Drogenbekämpfung als einer der aktivsten Akteure in Erscheinung tritt, findet man im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung kein Wort, in welcher Weise sie ihre respektive die weltweite Drogenpolitik evaluieren will. Deshalb ruft das Hanfjournal alle Leserinnen und Leser dazu auf, an der Hanfparade am 2. August 2008 in Berlin die Bundesregierung an ihre Verpflichtung zu erinnern, dem Appell des CND zur Evaluierung der Drogenpolitik nachzukommen und sie gleichsam dabei zu ermahnen, sich im Sinne der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Déclaration des Droits de l‘Homme et du Citoyen) zu besinnen.

Der neueste Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung ist im Mai 2008 erschienen. Darin geht die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, auch auf die Ergebnisse der Versammlung der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic Drugs, CND) im März dieses Jahres in Wien ein. Hiebei muss festgestellt werden, dass die Wiedergabe der Ergebnisse äußerst selektiv respektive einseitig erfolgte und dass wesentliche Gegebenheiten – wie zum Beispiel die Beachtung der Menschenrechte bei der Drogenkontrolle – überhaupt nicht erwähnt werden.

Es geht nunmehr darum, im Jahre 2008 auf der Grundlage der Bestandsaufnahme die inhaltlichen Schwerpunkte der künftigen Drogenpolitik der Vereinten Nationen (UN) nach 2009 zu diskutieren und zu definieren, damit das High Level Meeting im März 2009 eine neue Politische Erklärung sowie Aktionspläne für die einzelnen Handlungsbereiche verabschieden kann. Die 51. CND hat für diesen Prozess der „period of global reflection“ („Periode der globalen Besinnung“) – aufgrund einer deutschen bzw. europäischen Initiative – ein strukturiertes Verfahren zur Vorbereitung der Entscheidungen des High Level Meetings festgelegt.
Die EU hat sich stark in diesem Review-Prozess engagiert, um die europäischen Erfahrungen und Vorstellungen auf der UN-Ebene einzubringen und den Prozess insgesamt zu optimieren.

Innerhalb der EU hat Deutschland – neben Großbritannien und den Niederlanden – dabei eine führende Rolle übernommen. Doch die Bundesrepublik Deutschland sollte sich bezüglich der Einhaltung der Menschrechte im Rahmen der Drogenkontrolle ernshaft besinnen, man denke nur an die als Folter klassifizierte zwangsweise Abgabe von Brechmittel an mutmaßliche Kleinhändler von Drogen in Hamburg und Bremen, die schon zu Todesfällen geführt haben.

Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Zeit in der Geschichte der internationalen Drogenpolitik – der Zeit der ersten Bestrebungen, die Effekte der Suchtstoffabkommen zu evaluieren. Das Versagen ist nicht mehr zu leugnen, und das Vermeiden jeder Diskussion um alternative Ansätze in diesem Moment läuft auf ein Pflichtversäumnis hinaus, wenn nicht sogar – und darüber lässt sich wohl streiten – auf böswillige Fahrlässigkeit.

Die Organisatoren der Hanfparade wollen sich nicht den Vorwurf gefallen lassen, böswillig fahrlässig zu handeln, nein, sie handeln pflichtbewusst im Sinne der Menschenrechte und rufen deshalb zur Teilnahme an der Hanfparade am 2. August 2008 in Berlin auf!

Quellen:

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