Trotz verschriebenem Cannabis als Medizin durften Patienten die USA nicht mehr bereisen.
Der aktuelle Fall bezieht sich auf einen an Multipler Sklerose erkrankten Familienvater aus Kanada, der bei der üblichen Einreise in sein Nachbarland als Cannabiskonsument erkannt und daraufhin verhört wurde.
Ohne eine der als Medizin genutzten Substanzen bei sich zu führen, wurde ihm, aufgrund seines in Kanada wie auch in mittlerweile zehn Staaten der USA legalen Konsums als Patient, die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika verwehrt.
Berichtet wird von einer Datenbank in welcher bekannte Konsumenten gespeichert würden und selbst im Falle einer längerfristigen Abstinenz die USA nicht mehr besuchen dürften.
Dieses Vorgehen sei als „Rückwirkende Bestrafung“(„retroactive punishment“) bekannt und natürlich nicht von der Amerikanischen Verfassung vorgesehen sowie gestützt.