Dienstag, 8. April 2008

Letzte Meldung: Medizinischer Hanfanbau in Tschechien straffrei

Oberstes Gericht in Tschechien urteilt..

Zwar bleibt der hanfanbau nach dem jüngsten Urteil des oberesten tschechischen Gerichtes weiterhin verboten, wer aber Hanf aus medizinischen Gründen anbaut bleibt straffrei.

Verhandelt wurde ein Fall einer Frau aus Mittelböhmen, die wegen Hanfanbaus rechtskräftig verurteilt wurden war, obwohl sie die Hnfblüten als Grundlage einer Salöbe zur medizinischen Anwendung nutzte.

In der Praxis heißt das von an, dass die Polizei in Tschechien Hanfpfklanzen nicht meht einfach beschlagnahmen darf. Für eine Verurteilung, so die Richter, reiche nicht der bloße Fund der Pflanze. Es müsse vielmehr nachgewiesen werden, dass auch die Absicht bestanden habe, den Hanf zu „Gras“ zu machen. Hanfanbau zwecks Hautsalbenproduktion stelle dagegen nur eine geringe gesellschaftliche Gefährdung dar, und es sei nicht angebracht, dies zu kriminalisieren, hieß es in dem Urteil.

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