Genehmigtes Cannabisextrakt bei PatientInnen umstritten
Wir haben es schon vorher gewusst und gewarnt (Hanf
Journal 09/2007)- trotzdem lässt das Bundesinstitut für Arznei- und Medizinalprodukte (BfArM) erst einmal Versuche
an PatientInnen zu, um dann festzustellen, dass ein nicht genehmigtes, noch nicht erprobtes Medikament vielleicht doch
nicht den gewünschten Effekt hat.
Die Fakten: Von drei PatientInnen, die bisher vom BfArM Genehmigungen zur Behandlung mit einem aus den Niederlanden importierten Cannabisextrakt erhalten haben, ist sich eine noch nicht sicher, ob die Tropfen auf lange Sicht den gleichen Effekt haben wie pflanzliches Cannabis. Bisher sei die Symptomlinderung jedoch viel schlechter als bei der Anwendung von pflanzlichem Cannabis. Der zweite, Lars Scheimann, ein an Tourette leidender Patient, hat in einem Selbstversuch mit letztendlicher Höchst-Dosis die absolute Wirkungslosigkeit des Extraktes bezogen auf seine Symptomatiken festgestellt und lehnt das Extrakt ab. Hier Auszüge seines offenen Briefes an verschiedene Institutionen und Politiker, darunter auch die Bundesopiumstelle (BfArM). Der Brief liegt dem Hanf Journal in ganzer Länge vor:
„….Mittlerweile habe ich das Cannabisextrakt gegen Vorlage eines von meiner behandelnden Ärztin ausgestellten Btm-Rezeptes abholen können. Ich war voller Hoffnung über diesen Erfolg und musste dann leider feststellen, dass das Cannabisextrakt nach der Umwandlung in die ölige Tropflösung keinerlei Wirkung zeigte.
Nach Rücksprache mit der THC- Pharm habe ich dann noch erfahren müssen, dass die Wirksamkeit der zubereiteten Lösung noch gar nicht bewiesen sei, da die Umwandlung der Pflanzenteile sich als sehr schwierig darstellt. Genau die selbe Erfahrung machte auch die MS Patientin. Jetzt stehe ich quasi wieder ohne ein Medikament da. Die restlichen Tropfen gab ich dann unter Berücksichtigung der ordnungsgemäßen Austragung als Btm zurück an die Apotheke.
In meiner Hilflosigkeit wendete ich mich dann heute an Dr. Schinkel (Bundesopiumstelle),sowie an verschiedene politische Einrichtungen, um meine Situation zu schildern und vor allen Dingen Rat zu bekommen. Was ich bekam, war Verständnis und teilweise auch Mitgefühl. Einen Rat wie meine weitere Vorgehensweise sinnvoll sein würde, um die Möglichkeit zu erhalten das Cannabis in seiner ursprünglichen und so auch garantiert wirkungsvollen Weise auf legalem Wege zu erhalten, konnte man mir leidernicht geben.
Die Justiz drückt kein Auge zu und es ist auch prinzipiell nicht zu verstehen, warum wir so behandelt werden. Mit diesem offenen Brief möchte ich auf mein Problem aufmerksam machen, auch im Namen derer, die die Kraft dazu nicht mehr haben. Gleichzeitig erwarte ich Antwort und Reaktion. Da mir die Erlaubnis zum Umgang mit Cannabis, in Form eines, wie sich jetzt leider herausstellte umgewandelten, nicht wirksamen Betäubungsmittels verordnet wurde und somit dem Hinweis des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2005, der besagt das die medizinische Behandlung mit Cannabis ein im öffentlichen Interesse liegender Zweck sei, so dass das BfArM Anträge von Patienten, die sonst illegalen Cannabis zu medizinischen Zwecken verwenden müßten, entsprechend behandeln muss, nicht gerecht wird………“
Genehmigungsinhaber Nummer drei (MS) hat den Extrakt rundweg abgelehnt anscheinend steht er dem BfArM für Selbstversuche nicht zur Verfügung. Alles genau wie wir vermuteten (Hanf Journal Titel 09/2007): Eine nicht wirksame Medikation, mit dem Extrakt wird das Leiden der Betroffenen in keiner Weise gelindert. Vielmehr noch: Die Bundesopiumstelle, allen voran Herr Dr. Schinkel, nehmen wissentlich in Kauf, dass den Menschen, die die behördliche Genehmigung zur medizinischen Verwendung von Hanf haben, ihre Medizin vorenthalten wird. Stattdessen werden sie vom BfArM zu menschlichen Versuchsobjekten degradiert, indem sie de facto zur Einnahme eines nicht getesteten, nicht zugelassen und wirkungslosen Medikaments gezwungen werden, das unter fragwürdigen Umständen in den Niederlanden produziert wurde. Der Hersteller, die THC-Pharm, hat das Extrakt im Schnellverfahren extra für Deutschland entwickelt und weist auch explizit auf die nicht nachgewiesene Wirksamkeit hin. Auch das ist kein Hinderungsgrund für das BfArM, das Extrakt vergeben zu lassen und das Verbot von pflanzlichen Cannabis aufrecht zu erhalten. In Holland beliefert THC-Pharm Apotheken mit Cannabisblüten, für Versuche an lebenden PatientInnen fehlt unseren Nachbarn das Verständnis.