Christian Ströbele reichte folgende parlamentarische Anfrage zum Betreff an die Bundesregierung ein, damit diese endlich für Cannabis-Grenzwerte initiativ wird:
“Wie beurteilt die Bundesregierung die Erkenntnisse einer kürzlich durch die Bundesanstalt für Straßenverkehr vorgestellten repräsentativen Studie der Universitäten Düsseldorf und Heidelberg, wonach weder höhere
Cannabis-Konzentration noch häufiger Cannabis-Konsum die
Verkehrsauffälligkeitenmehrte, sowie die Empfehlung einer Studie internationaler Wissenschaftler der Internationalen Ar-beitsgemeinschaft
Cannabis als Medizin (IACM. e.V.), wonach für Verkehrsteilnehmer ein Grenzwert für Strafbarkeit und Verkehrseignung zwischen sieben und zehn Nanogramm des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blut – analog 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration – festgelegt werden solle (vgl. FOCUS 40/2007 S. 66), und welche Initiativen zur gesetzlichen Festlegung eines solchen Grenzwertes wird die Bundesregierung – nach der dahingehenden
Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts schon vom 20. Juni 2002 (Az. 1 BvR 2062/96) – nun ergreifen angesichts dessen, dass derzeit bereits ab 1 Nano-gramm THC pro Milliliter Blut (1ng/ml) Strafverfahren wegen
Fahrens unter Drogeneinfluss eingeleitet werden sowie die Fahreignung
verkehrsbehördlich bezweifelt wird, obwohl THC anders als Alkohol nur 3
– 4 Stunden die Fahreignung mindert, aber mindestens 12 Stunden bei
Verkehrskontrollen nachgewiesen werden kann?”
mehr Infos unter:
www.stroebele-online.de
www.gruene-bundestag.de
www.gruene-berlin.de