Hanf Journal_ist verprügelt
Kurz vor Redaktionsschluß ereignete auf dem Berliner Karneval der Kulturen Unglaubliches: einer unserer Redakteure, MARKER, wurde bei der filmischen Dokumentation der Wagenparade von zwei Polizisten am Filmen gehindert, weil er den ebenfalls im Umzug befindlichen Einsatzwagen mitfilmte. Die Aussage, er würde den Umzug im Auftrag unserer Zeitung dokumentieren überprüften die Polizisten nicht. Die Einsatzkräfte versuchten, der Kamera habhaft zu werden, nach kurzem Handgemenge wurde unser Mitarbeiter zu Feststellung der Personalien in den Einsatzwagen gebracht.
Dort stach ihm ein weiter Beamte ohne ersichtlichen Grund mit dem Finger in den Augapfel. Alle vorhandenen Videoaufnahemen des Hanf Journals wurden von den Beamten gelöscht. Eine schriftliche Bestätigung hierfür wollten die Beamten nicht ausstellen, ebenso weigerten sie sich, ihre Dienstnummern oder Namen zu nennen. Unser Redakteur hat daraufhin eine Strafanzeige gegen unbekannt gestellt. Mehr hierzu in der nächsten Ausgabe.
Cannabis im Bundestag: “Is’ mir doch egal”
Im April hat die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage gestellt, die klären soll, wie vie Geld für die Repessionsmaßnahmen bezüglich Cannabis insgesamt ausgeben wird.. Besonders wichtig war den Parlamentarien auch die Gweichtung zwischen der Strafverfolgungskosten auf der einen und der Prävention und Behandlung von Suchtkranken auf der anderen Seite aufgewendet werden. Bundestagsfraktion.
Hierzu existieren in Deutschland, anders als in vielen EU Mitgliedasstaaten, weder Zahlen geschweige denn wissenschaftliche Studien.
Ist die schwarz/rote Koalition am Ende gar nicht daran interssiert, eine eine Kosten-Nutzen-Analyse zu vollziehen, weil sie Angst vor dem zu erwrtenden Ergebnis haben?
Zumindest sind handfeste Zahlen der Bundesregierung egal, Grund: Cannabis sei illegal und deshalb die Kosten der Strafverfolgung nicht relevant.
Aha.
Dazu Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband: “”Sicher ist, dass die Kosten der Cannabisprohibition jährlich in die
Milliarden Euro gehen. Aber ist es eher eine Milliarde? Oder sind es 5
Milliarden? Das will die Bundesregierung nicht wissen. Hauptsache Kiffer
jagen!”
Ein Bericht der EMCDDA (Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht ) allerdings mahnt, dass die Bundesrepublik Deutschland europäischer Spitzenreiter bei der Gewichtung auf repressive Maßnahmen ist. Rund 84 Prozent Budgets würden für Strafverfolgung ausgegeben, während auf die offiziell gleichberechtigten, drei anderen Säulen deutscher Drogenpolitik gerade einmal 14 Prozent aus dem Topf erhalten.
War on Drugs: Auch die UN kämpft mit
Die Drogenbehörde der Vereinten Nationen, das International Narcotics Control Board (INCB), ist besorgt, Dronabinol (künstliches THC), könne den Missbrauch von Cannabinoiden fördern. Die so genannten “Suchtexperten” sprechen sich deshalb gegen eine Umstufung des Mittels in eine weniger streng kontrollierte Gruppe von Medikamenten aus.
In den letzten Jahren wurden Dronabinol und Marinol in vielen Industriestaaten als Medikament zugelassen, Ausnahme: Deutschland.
Darüber hinaus hat das INCB Deutschland aufgrund der “Fixerstuben” angemahnt. Die Bundesregierung solle die “Druckräume” schließen, da die Einrichtung solcher Orte gegen internationale Suchtmittelverträge verstoße.
Big Brother is watching you
China erfasst alle dem Staat bekannten Drogenkonsumenten in einer zentralen Datenbank. Seit August 2006 wurden 785.000 Chinesen in dieser Datenbank erfasst, ihnen droht die Zwangseinwesiung in ein so genanntes Behandlungsprogramm.
Im Klartext: Einlieferung in eine Art Arbeitslager, das sich Therapiezentrum nennt, in dem KonsumentInnen bis zu einem Jahr festgehalten werden können.
Ohne Kommentar
Bis vor kurzer Zeit war sich unsere Drogenbeauftragte der Problematik der Gesundsheitsgefährdung von gestreckten Gras nicht bewusst. Das hat sich anscheinend geändert, denn jüngst ließ sie erkennen, dass sie sich des Problems durchaus bewusst ist.
“Sowohl in Großbritannien als auch in Deutschland scheint es bei den Dealern von Cannabis vermehrt üblich zu sein, den Profit zu erhöhen, indem allerei Mittel zum Strecken verwendet werden. Keineswegs nur unschädliche Mittel, anscheinend wird auch feinstes Glas oder äußerst ungesundes Plastik verwendet.” sagte Frau Bätzing kürzlich gegenüber der englschen Presse.
Zum gleichen Thema antwortete ihr Ministerium noch vor wenigen Wochen, das BKA habe über gestreckte Gras keinerlei Erkenntnisse und deshalb gäbe so etwas wohl nicht.
Schön, dass Frau Bätzing uns nach fast zwei Jahren nun glaubt. Ob und was sie unternehmen will weiß sie wohl selber nicht:
“ Wir kommen als Staat in eine schwierige Situation, wenn wir sagen, wir prüfen diese illegale Substanz, weil das dann einer Unbedenklichkeitserklärung gleichkäme.”
Und schwierige Situationen meidet Frau Bätzing wie die Vergangenheit zeigt. Deshalb wird wohl,
anders als in England, Belgien oder Luxemburg, hierzulande wenig passieren, um die Gesundheit von vier Millionen HanfkonsumentInnen zu schützen.
Anderer Standpunkt
Die Berichte darüber, dass holländische Coffeeshpos in Grenznähe schließen oder die Zahl streng reglementiert wird, ist reines Wunschdenken deutscher Politiker, besonders aus NRW.
Im Gegenteil. Niederländische Gemeinden in Grenznähe halten auch weiterhin daran fest, ihre Coffeshops aus den Stadtzenrten in Richtung deutsche Grenze zu verlegen. Damit die Stadtzentren nicht zu Einkaufszentren deutscher Kiffer werden sind viele Gemeinden in den Niederlanden dazu übergegangen, Coffeeshpos direkt hinter die Staatsgrenze zu verlegen.
Der Bürgermeister von Maastricht Gerd Leers forderte in diesem Zusammenhang jüngst Deutschland und Belgien sollten eigene Coffeeshops eröffnen, um ihr Drogenpolitik in den Griff zu kriegen.
Die Aussage war eine Reaktion auf einen Beschwerdebrief des belgischen Premierministers Verhoftstadt Hollands Staatschef Balkenende. Verhoftstadt darüber beklagt, dass Maastricht seine Coffeeshops aus der Innenstadt in Grenznähe verlegen will.
Kalifornien: Grassteuer?
Der Staat Kalifornien hat die Cannabisabgabestellen des Landes dazu aufgefordert, eine Händlerlizenz zu beantragen und die vertriebenen Cannabisprodukte wie andere Waren zu besteuern. Damit dies möglich wird, hat die Regierung des US-Bundesstaates die Steuergesetzgebung geändert. Die Betreiber der Abgabestellen dagegen befürchten, die Unterlagen und Zahlen könnten von der Bundespolizei strfarechtlich gegen sie verwendet werden.
Gericht stoppt Förderung
Das Sozialgericht Dortmund hat die staatlichen Förderung eines Growshops abgelehnt.
Anscheinend wusste der zuständige Sachbearbeite im Jobcenter anfangs nicht, um was für eine “Art” Laden es sich ahndelte u7nd gewährte “Grow NRW” die üblichen Stargelder für eine Existenzgründung. Als das im Jobcenter auffiel wollten die
Gewährung zurückziehen.
In der Begründung heißt es:
“Der Kläger bewege sich zumindest am Rande der Legalität, indem er
Artikel anbiete, die unter Strafe gestellte Handlungen wie die
unerlaubte Herstellung von Cannabisprodukten ermöglichten. Die
öffentliche Förderung ….. sei nicht akzeptabel und könne
ermessensfehlerfrei nicht erfolgen. Sie konterkariere staatliche
Bemühungen zur Begrenzung des Drogenkonsums.”
Ginge es hiernach müsste Gleiches für jeden Baumarkt oder Gartencenter gelten.
Erster Drogen-Prozess im Vatikan
Der erste Drogenprozess der Geschichte des kleinsten Staates der Welt endete mit einer Verurteilung des Angeklagten zu vier Monaten Haft. In seinem Zimmer wurden 87 gGrmm Kokain gegfunden. Die Veruretelung laut der italiensche Zeitung ” La Republica” sei aufgrund der veralteten Drogengesetze von 1929 nicht einfach gewesen.