– Anklage
Das Leben schmerzt noch immer. Erbrechen, Depression und Appetitlosigkeit lassen unter klimaschockerprobtem Graskonsum strikt medizinischer Anwendung zwar nach, doch der Schmerz bleibt. Ebenso, wie der Rat des Arztes oder Apothekers unterbleibt: Todsicher!
Niemand weiß nämlich nichts Genaues. Geschweige denn BfArM.
Ansonsten würden laut § 8 Betäubungsmittelsgesetz Antragsentscheidungen dieser Behörde wirklich innerhalb von drei Monaten gefällt werden und nicht mehr als sieben Jahre brauchen, um noch immer nicht rechtsgültig entschieden zu sein.
Inkompetente Bundesoberflaschen ohne Anspruch auf Leergut-Erstattung wg. Null Wert für
zyklisches Recycling wollen erfahrenen Patienten also etwas über „Gesundproblematiken“ erzählen.
Finanziert wie instruiert von der Pharma-Lobby, die sich diesen superschweren Milliarden-Deal nicht entgehen lassen will, denn immerhin kiffen vier Prozent der Weltbevölkerung.
Falls nur ein Viertel dieser Klientel krank sein sollte, reicht es für die Pharma-Bonzen noch immer zu unglaublichen Umsätzen, so Cannabis verboten bleibt und stattdessen Valium, Opiatderivate und weitere Hämmer unters darbende Globalvolk gebracht werden können.
Ähnlich schauderhaft klingt die Anklage, die ein OstA aus FL – nennen wir ihn einfach
„Herr Frosch“ – jüngst gegen aXXL zu Papier gebracht hat.
Nicht allein, dass Herr Frosch schlichtweg die Mengen von freiwillig abgegebenem Cannabis (Selbstanzeige) und dem bei der Hausdurchsuchung gesicherten Gras vertauscht. Nein, er negiert darüber hinaus auch schlichtweg die Existenz des Legalitätsprinzips. Dieses „Legalitätsprinzip“ besagt, dass der Staat eingreifen muss, wenn er Kenntnis über eine stattgefundene, stattfindende oder bevorstehende Straftat erhält.
Über die Absicht der Begehung einer Tat hat aXXL aber laut Anklageschrift per Anwalt das Gericht (Antrag auf vorbeugenden Rechtsschutz), die Polizei (Kunstpolitisches Event i. d. Öffentlichkeit) und die Landespolizeibehörde (Abordnung von Beobachtern) informiert und eine Genehmigung des Ordnungsamtes für seine Aktion erhalten.
Herr Frosch hingegen meint nun argumentieren zu müssen, dem Anwalt sei daraus ein Strick zu drehen, dass dieser schon im Vorwege öffentlich gemacht habe, was sein (Ex-) Mandant zum Besten geben würde.
Frösche sind demnach ebenfalls nicht recyclingfähig, da Leergut-Hirne bloß zur Rückgabe an den Schöpfer taugen und rein äußerlich kaum von den Bundesoberbehördenflaschen in Bonn zu unterscheiden sind. Ihr Zeitdruck mit weit geöffnetem Ventil wirkt sich eher auf Karriere und unmoralische Mehrung der Habe aus, denn Pression sich als Verlust an existentieller Lebensqualität in eigenem, schmerzbedrohtem Patientendasein manifestiert.
Flaschenfrösche sind nämlich bestens privat versichert und erhalten bei entsprechender Diagnose DRONABINOL, das etwa die AOK – Thüringen einer Ute Köhler noch immer
nicht erstattet, obgleich mehrere Atteste und Gutachten dies für sinnvoll erachten.
Derart dreiste Lügen und ganz normales Frosch-Flaschen-Business zur Fundamentierung wackeliger Anklagen gehören also ebenso notwendigerweise zum Behördengenre – wie andererseits eine Muse und kesse Designerin zur Produktion ergonomischer Umhängetaschen (www.steinfeld17.de) hilft, dass aXXL alle Akten bequem zum Gericht tragen kann, ohne sich an zuviel unrecyclebarem Müll die Hände schmutzig machen – oder gar Fingerabdrücke darauf hinterlassen zu müssen.
Womöglich könnte er deshalb mangels anderer Anklagevorwürfe wegen eventuellem Scheißhauspapier – Abusus belangt werden, da er entgegen der dreisten Froschbehauptung eben doch kein reiner Genusscannabis-Missbraucher ist, sonder „nur“ krank.