Weil in der Schweiz Hanfplantagen auch mit höheren THC Gehalten nach der Beschlagnahme nicht einfach vernichtet werden dürfen, sondern erst nach Abschluss des Strafverfahrens, entsteht bei den Eidgenossen so manch seltsame Konstellation:
Stimmt der Besitzer der vorzeitigen Rodung nicht zu so muss die Polizei entweder die Plantage selber weiter pflegen oder kann den Betreiber beauftragen, seine Pflanzen bis zum Abschluss des Strafverfahrens zu betreuen. So geschehen im Örtchen Gommiswald, wo ein Hanfbauer seit mittlerweile einem Jahr seine beschlagnahmte Hanfpflanzen weiter betreut.
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