Freitag, 1. Juni 2007

Cannabis goes Karlsruhe

Langsam müssten die Verfassungsrichter ob der Untätigkeit unserer Gesetzgeber ziemlich genervt sein. Die vom höchsten deutschen Gericht geforderten ergänzungen zum BtmG zur Entkriminalisierung der Endkonsumenten von Cannabis findet bis heute nicht statt. Vielmehr nimmt die Verfolgung derer zu, die sich ihr Genussmittel zum persönlichen Gebrauch Selbst anbauen. Um diese missliche Lage zu meistern hat Robert Jarosch, Hanfaktivist aus Mainhausen/Kreis Offenbach am 05.02.2001 den Anbau von bis zu 20 weiblichen Cannabis-Planzen zum Eigenbedarf beantragt . Als Genussmittel, nicht zu medizinischen Zwecken. Sein Anliegen wurde vom Bundesamt für Arzneimittel, ebenso abgelehnt, wie der nachfolgende Widerspruch.
Nachdem der “einfache Rechtsweg” durch die Nichtzulassung der Revision durch das OVG Münster ausgeschöpft ist, hat Rechtsanwalt Dr. Leo Teuter aus Frankfurt am 02.01.2007 für seinen Mandanten nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingelegt.

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