Mittwoch, 24. Januar 2007

Advent, Advent, ein Lichtlein brennt …

… erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier − da steh`n Beamte vor der Tür.

Wir wir alle wissen, ist der unerlaubte Anbau von Hanf in vielen Ländern – darunter auch in der Bundesrepublik Deutschland – per Gesetzt verboten. In Deutschland gibt es zwar die rein theoretische Möglichkeit, seine gärtnerischen Aktivitäten bei der Bundes-Opiumstelle anzumelden und eine Anbauerlaubnis für Nutzhanfsorten zu erhalten, praktisch wird aber keinem privatem Antragsteller eine solche Anbaugenehmigung erteilt.
Selbst wenn eine Genehmigung vorläge, würde sie nur den Anbau von Sorten erlauben, dessen THC-Gehalt kleiner 0,3 Prozent und somit für Genusshanf-Raucher unbrauchbar ist. Der Anbau aller Sorten mit einem Wirkstoffgehalt grösser als 0,3 Prozent ist auch mit einer Genehmigung zum Nutzhanfanbau unter Strafe verboten.

Offenbar gibt es dennoch viele Heimgärtner, welche sich mehr oder weniger bewusst über die geltenden Gesetzte hinwegsetzen, um dem Teufelskreis aus illegalem Erwerb und somit der Unterstützung schwer Krimineller, minderwertiger und gesundheitsschädlicher Rauchware und mafiösen Preisen, zu entziehen.

Ich selber habe, wie leider viele andere ehemalige Eigenversorger in Deutschland ebenso, mein *Lehrgeld* in Form von Geld- und Vorstrafen schon teuer bezahlen müssen. Das ist auch der Grund, warum ich dir, werter Leser, in diesem Jahr zu Weihnachten anstelle eines Gartenbauberichtes in meiner Kolumne ein kurzes persönliches Statement zur nicht existenten juristischen Grundlage des Eigenanbaus in Deutschland schenken möchte.

Fast jeder, der eine Lampe hat, denkt früher oder später mehr oder minder intensiv über eine zweite nach – viele dann über die dritte, vierte und so weiter. Scheinbar vergessen zu viele Heimgärtner, dass keine gesetzliche Grundlage für den Cannabis-Anbau existiert oder – schlimmer -, sie wissen um diesen Umstand gar nicht. Einigen wird dies egal sein. Andere wissen genau um die Situation, ignorieren oder akzeptieren die Risiken aber beständig.
Das geringste Risiko ist das kleinste Risiko – Eigenbedarfsanbau von Hanf ist verboten, auch wenn er nur eine Lampe benötigt. Die Wirkstoffmengen, der Umfang sowie die Professionalität des Anbaus sind stark mitentscheidend, was das Strafmaß angeht.

Kein kommerzieller Grower kann so auf die qualitätsbestimmenden Faktoren eingehen wie ein Eigenbedarfsgärtner in einem Land, in dem der Anbau von Hanf legal ist!

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