Seit dem Koblenzer Urteil (Hanf Journal 04/2006) ist bekannt, dass den Berliner Abgeordneten im Reichstag vor Änderung des BtmG im Februar 2005 ein kleiner Formulierungsfehler im Gesetzestext unterlaufen ist. In Koblenz war ein Pilz-Händler freigesprochen worden, denn: Pilze wurden bis zur neuesten Fassung des BtmG als Pflanzen definiert.
Mit Bezug auf dieses Urteil hat in Weimar gerade der Verteidiger beim Prozess gegen einen Vertreiber von Psilos eine Aussetzung der Verhandlung auf unbestimmte Zeit gefordert, genauer gesagt: bis ein höheres Gericht ein Urteil in der selben Sache gesprochen hat. Auch hier handelt es sich um einen Fall aus dem Jahr 2004, also vor der Änderung der Gesetzesanlage.
Wohl aus Angst, dass die bestellten Gutachter, drei an der Zahl, die Argumentation der Verteidigung untermauern könnten, versucht der Ankläger die Wissenschaft außen vor zu lassen , sprich die Gutachter nicht zuzulassen. Die Argumentation der Staatsanwaltschaft ist weder juristisch noch wissenschaftlich haltbar und erinnert durch Angriffe wie „die Verteidigung habe eine radikal kommunistische Auffassung“ oder „verpeste die Luft im Gerichtssaal“ eher an eine Gerichtsposse.
Ein schnelles Ende scheint nicht in Sicht zu sein, die Verhandlung wurde auf Ende November vertagt.
Obwohl der Gesetzgeber eine eindeutige Vorgabe für die Richter im Sinn hatte, ist auch die Formulierung in der Neufassung vom Februar 2005 nicht eindeutig. Hier ist immer noch von Pflanzen die Rede, auch wenn für Psilos extra ein „Ergänzungsparagraf“ (amtsdeutsch: Anlage) hinzugefügt wurde, sind Pilze keine Pflanzen.
Wer jetzt jedoch denkt, man könne hierzulande weiterhin mit Pilzen handeln, dem/der sei gesagt: Seit der oben erwähnten Änderung des BtmG werden Pilze von deutschen Gerichten ausnahmslos als Betäubungsmittel bewertet und der Besitz oder Handel dementsprechend bestraft, Pflanze hin oder her.
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