In letzter Zeit gibt es vermehrt Meldungen über unappetitliche Streckmittel vor allem im Haschisch. Haschisch wird offensichtlich nicht nur mit Produkten anderer Pflanzen wie verschiedenen Gewürzen, Henna (ein pflanzliches Haarfärbemittel), Fetten oder Ölen oder mit zerriebenen Blättern und Blüten der Cannabis-Pflanze „verlängert“, sondern auch mit Schuhcreme, Sand, Wachs, Zucker und Haarspray versetzt. Die gesundheitliche Gefährdung für diese Substanzen ist unterschiedlich zu bewerten.
Ganz allgemein lässt sich sagen, dass die Gefahren beim Rauchen meistens größer sind als bei oraler Aufnahme (Backwaren, Tee). Beim Rauchen von organischem Material, d. h. bei ehemals lebenden Substanzen (Pflanzenprodukte, tierische Produkte), entstehen eine Vielzahl Krebs erregender Stoffe, wie polyzyklische Kohlenwasserstoffe (z. B. Benzanthrazen, Benzpyrene, Naphthalin), Benzol, Toluol und Nitrosamine. Diese Substanzen entstehen auch beim Rauchen von Tabak oder ungestrecktem Haschisch oder Marihuana. Rauchen ist eine, vom gesundheitlichen Standpunkt aus betrachtet, bedenkliche Einnahmeform von Cannabis-Produkten und anderen pflanzlichen Substanzen. Einzelne Gewürze, Pflanzenfette und andere organische Materialen sind hier sicherlich quantitativ, d. h. im Umfang der Entstehung und der genauen Zusammensetzung solcher Krebs erregender Verbrennungsprodukte unterschiedlich zu bewerten. Sicherlich kommen im Rauch einer organischen Substanz auch einige andere chemische Verbindungen als in dem einer anderen Substanz vor. So enthält Tabak bekanntlich Nikotin, das in Cannabis nicht vorkommt, während dieses THC enthält.
Grob qualitativ betrachtet besitzen organische Substanzen vermutlich jedoch ein ähnliches Gefahrenpotenzial. Es entstehen beim Verbrennen ähnliche Substanzen. Beim Essen oder Trinken sind die Gefahren bei der Aufnahme organischen Materials geringer, weil die entsprechenden Verbrennungsprodukte fehlen. Hier spielen eher bakterielle Verunreinigungen eine Rolle.
Die zweite Gruppe der Streckmittel stellen anorganische Substanzen dar. Dazu zählt vor allem Sand. Cannabis, der auf sandigen Böden im Freien gezogen wurde, wird immer etwas Sand enthalten, da Wind den Sand aufwirbelt und etwas an den Pflanzen haften bleibt. Grundsätzlich besteht bei der Inhalation von quarzhaltigem Sand die Möglichkeit der Entstehung einer Silikose. Dabei handelt es sich um eine Lungenerkrankung, bei der eine entzündliche Veränderung des Bindegewebes mit Vernarbungen der Lunge eintritt. Es entwickelt sich eine chronische Bronchitis, Luftnot und Husten, die in schwersten Fällen zum Tod durch Ersticken führen kann. Die Silikose ist eine anerkannte Berufskrankheit von Bergleuten. Diese atmen allerdings im Laufe ihres Berufslebens wesentlich größere Mengen an anorganischen Stäuben ein als ein starker Konsument von mit Sand versetztem Haschisch. Die Menge ist wie bei allen Streckmitteln entscheidend.
Abschließend möchte ich noch synthetische Substanzen erwähnen, wie beispielsweise synthetische Wachse, die in Kerzen und Schuhcreme Verwendung finden. Diese Wachse können sich beispielsweise von Polyethylen und chlorierten Kohlenwasserstoffen ableiten. Bei ihrer Verbrennung entstehen ebenfalls Krebs erregende Substanzen, deren Inhalation möglichst vermieden werden sollte. Auch die orale Aufnahme solcher Substanzen kann gesundheitsschädlich sein. Einige chlorierte Kohlenwasserstoffe zählen zu den besonders gefährlichen Umweltgiften. Ihre gute Fettlöslichkeit begünstigt eine Aufnahme und Speicherung im Fettgewebe. Ein erheblicher Teil dieser Stoffgruppe besitzt Krebs erregende und Erbgut verändernde Eigenschaften.
Zusammenfassend ist die Aufnahme geringer Mengen von üblichen Streckmitteln vermutlich gesundheitlich nicht von größerer Bedeutung. Dies gilt vor allem für Pflanzenprodukte und Sand, wenn sie oral aufgenommen werden. Problematisch ist die Aufnahme großer Mengen an synthetischen Substanzen (z. B. Schuhcreme), deren gesundheitliche Bedeutung nicht gut abgeschätzt werden kann. Ob das Rauchen von pflanzlichen Substanzen relevante gesundheitliche Schäden verursacht, hängt sicherlich zu einem großen Teil nicht nur von der Substanz selbst, sondern auch von der Intensität und der Dauer des Konsums ab. Der Selbstanbau oder eine zuverlässige Quelle für die konsumierten Produkte sind der beste Schutz gegen eine Schädigung durch unerwünschte Beimengungen. Eine staatliche Qualitätskontrolle, wie sie beim Cannabis, der in niederländischen Apotheken erhältlich ist, durchgeführt wird, wäre wünschenswert. Dies würde jedoch rechtliche Veränderungen voraussetzen, die zur Zeit für Deutschland außer im medizinischen Bereich nicht absehbar sind.
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