Mittwoch, 10. Januar 2007

Die Polizei zu Gast bei Freunden

oder: Wie vermeide ich Besuch?

Immer mehr Hanf-Samen-KundInnen, die über die Seite „seedbank.de“ oder „www.seed-firma.cc“ bestellt haben, bekommen in letzter Zeit eine Vorladung oder gar Besuch von der Polizei. Nachdem in der erste Hälfte diesen Jahres Hausdurchsuchungen bei den Kunden der österreichischen Samenbank „hanfsamen.at“ stattfanden, setzt sich die Strafverfolgung jetzt auch bei den wenigen Händlern und deren Kunden aus Deutschland fort. Nach einer Razzia bei seedbank.de, bei der ebenfalls Kundendaten beschlagnahmt wurden, gibt es jetzt erste Hinweise, dass auch diese Daten für Hausdurchsuchungen bei den Kunden ausgewertet werden. Auch wenn irgendein Mensch auf dieser Welt anderes verspricht:
Kontodaten werden in Deutschland zehn Jahre gespeichert. Deshalb wird bei Transaktionen, egal welcher Zahlart (das gilt auch für Nachnahme), nie eine absolute Anonymität gewährleistet, egal wie seriös der Versender mit den Daten umgeht. Kluge Menschen, die bei dem ganzen Vorgang weder ihren Namen noch ihre Adresse geschrieben sehen wollen, haben unseren Informationen zu Folge wie hier beschrieben bestellt:

– die Ware ist persönlich im Voraus und bar zu bezahlen (am Besten per Einwurf-Einschreiben),
Vertrauen ist hier obligatorisch, Misstrauen kann sich als Glücksspiel erweisen, wie die
Vergangenheit gezeigt hat.

Vertrauenswürdige Personen, die ganz und gar nichts mit der Materie zu tun haben, könnten als Empfänger dienen. Im Falle einer Vorladung hat diese Person natürlich kein Paket erhalten, Gegenteiliges ist bei Barzahlung per Vorkasse auch nicht zu beweisen, da es keine Empfangsbescheinigung gibt. (Bei Nachnahme ist der Erhalt eines Paketes durch eine Überprüfung des Versenderkontos möglich, fehlt nur noch die Lieferadresse, und die hat beim Verdacht auf ein BtmG-Vergehen die Post schnell parat.)

– hat kein Bekannter eine solche Voraussetzung erfüllt und sich dazu bereit erklärt:
weder in der Wohnung der/des Bestellers/in noch an der Lieferadresse findet die Staatsmacht
bei einer eventuellen Überprüfung Utensilien, die auf Anbau illegaler Pflanzen schließen
lassen.

Natürlich ist auch der Verkauf von Hanf-Samen in Deutschland streng verboten, deshalb dienen diese Zeilen lediglich der Information und sollen nicht zum Bestellen von Samen, Pilzen oder ähnlichem animieren.

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