Fahndung, Folter und das beharrliche Schweigen der Drogenbeauftragten
Sabine Bätzing (SPD), Diplom-Verwaltungswirtin (FH), ist Mitglied der Enquete-Kommission Ethik & Recht der modernen Medizin und seit Dezember 2005 Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Vor diesem Hintergrund könnte man erwarten, dass Sabine Bätzing zu medizinischen und ethischen Fragen im Rahmen der Drogenpolitik überzeugende Argumente in die fachliche Diskussion einbringt. Doch Sabine Bätzing zeichnet sich durch Schweigen aus. Dies gilt sowohl für das mangelhafte Verschreiben von Betäubungsmitteln in Hospizen als auch für die Verweigerung von Cannabis als Medizin und vor allem auch für die als Folter eingestufte Zwangsabgabe von Brechmitteln im Rahmen der polizeilichen Fahndung nach so genanntem Rauschgift.
Verschreiben von Betäubungsmitteln in Hospizen
Der Bundesrat stellte in seiner 808. Sitzung am 18. Februar 2005 beim Beschluss zur 19. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung unter Hinweis auf seine in der 763. Sitzung am 11. Mai 2001 gefassten Entschließung zur Fünfzehnten Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung erneut fest, dass die Vorschriften über das Verschreiben von Betäubungsmitteln für Bewohnerinnen und Bewohner von Hospizen und die Regelungen zur Aufbewahrung und zum Verbleib der Betäubungsmittel in Hospizen stärker an die Erfordernisse der Praxis anzupassen sind. Der Bundesrat verkannte nicht, dass sich in diesem Zusammenhang komplexe arzneimittel-, betäubungsmittel- und apothekenrechtliche Fragen stellen. Er forderte deshalb die Bundesregierung auf, im Rahmen der nächsten Änderung des Betäubungsmittelrechts, spätestens jedoch Ende 2005, eine umfassende Lösung dieser Problematik unter Einbeziehung der notwendigen Folgeänderungen herbeizuführen.
Die schmerztherapeutische Versorgung in Deutschland ist in Deutschland nach wie vor völlig unzureichend. Ein Großteil der Patienten mit chronischen Schmerzen ist in Deutschland unterversorgt. Von den Patienten, bei denen eigentlich Bedarf dafür besteht, dass sie mit Opioiden behandelt werden, die der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) unterliegen, bekommen bei weitem nicht alle solche Präparate, oder wenn, dann oft nur einmalig oder nicht sachgerecht. In Deutschland begehen nach Schätzungen von Ärztegesellschaften zwei- bis dreitausend Menschen pro Jahr wegen unerträglicher Schmerzen Suizid – und das ist nur die dokumentierte Zahl, die Dunkelziffer ist unbekannt. Als Ursachen für die Defizite in der Schmerztherapie gelten u. a. die Behinderungen durch die BtMVV. Doch trotz der wiederholten Forderungen des Bundesrates, die BtMVV zu ändern, blieb die Bundesregierung bislang untätig und viele, vor allem alte Patienten, müssen weiter leiden. Die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing fand es bis heute nicht nötig, sich öffentlich zum Leiden dieser Menschen zu äußern.
Cannabis als Medizin
In der deutschen Bevölkerung gibt es eine breite Unterstützung für die Verwendung natürlicher Cannabis-Produkte in der medizinischen Behandlung schwer Kranker. Auch die Kostenübernahme einer Behandlungen mit dem Cannabis-Wirkstoff Dronabinol durch die Krankenkassen befürwortet eine große Mehrheit. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach, die im Juni durchgeführt wurde. Am höchsten ist die Befürwortung der Verwendung von Cannabis in der Medizin in den gebildeten Schichten und bei Anhängern der kleineren Parteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Linkspartei. Aber auch bei Befragten mit Hauptschulabschluss und bei Anhängern von CDU und CSU liegt diese über 70 Prozent. Laut Ergebnis sprechen sich 77 Prozent der Deutschen dafür aus, eine Behandlung von Schwerkranken mit natürlichen Cannabis-Produkten, wie Marihuana oder Haschisch, zuzulassen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den Antragstellern auf eine Erlaubnis zur Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken am 5. Juli 2006 ein gleich lautendes Schreiben geschickt, in dem das Institut um weitere Angaben und Unterlagen bittet. Unter Verweis auf Paragrafen des Betäubungsmittelgesetzes werden von den Patienten Voraussetzungen erwartet, wie sie allenfalls von Apotheken oder pharmazeutischen Unternehmen erfüllt werden können. So wird eine Aufbewahrung des Cannabis in Panzerschränken oder Räumen aus Stahlbeton und ein Nachweis über eine Sachkenntnis im Umgang mit Betäubungsmitteln verlangt. Patienten, denen in Deutschland Opiate verschrieben werden, dürfen hingegen eine Ration, die drei Monate reicht, ohne besondere Vorkehrungsmaßnahmen zu Hause aufbewahren. Offensichtlich versucht das Institut mit allen Mitteln zu verhindern, dass Patienten einen legalen Zugang zur medizinischen Verwendung von Cannabis erhalten, obwohl das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 19. Mai 2005 darauf hingewiesen hatte, dass das Bundesinstitut insbesondere bei Cannabis eine Erlaubnis zum Eigenanbau durch Patienten in Erwägung ziehen solle.
Da Cannabis für zahlreiche Patienten die einzige Medizin ist, die das Leiden derselben lindern hilft, müssen diese Patienten aufgrund der Bescheide des BfArM weiterhin leiden. Die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing, deren Auftrag es ist, die Drogenpolitik der Bundesregierung gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten, fand es bis heute nicht nötig, sich öffentlich zum Leiden dieser Patienten zu äußern.
Fahndung und Folter
Der sierra-leonische Staatsangehörige Abu Bakah Jalloh hatte mit seiner Beschwerde wegen der Zwangsverabreichung von Brechmitteln gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgrund des Artikels 34 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten Erfolg. Mit Urteil vom 11. Juli 2006 stellte das Gericht fest, dass diese Methode gegen das Folterverbot verstoße und entschied, dass die Bundesrepublik Deutschland Herrn Jalloh 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie 5.868,88 Euro für die Kosten seiner anwaltlichen Vertretung zu zahlen habe. Die Verabreichung von Brechmitteln gegen den Willen der Betroffenen klassifizierte das Gericht als Folter.
Was war geschehen? Am 29. Oktober 1993 wurde Jalloh von vier Polizeibeamten in Zivil mindestens zweimal dabei beobachtet, wie er einen kleinen Plastikbeutel aus seinem Mund nahm und einer anderen Person gegen Geld übergab. Da die Polizeibeamten den Verdacht hegten, dass diese Beutel Betäubungsmittel enthielten, haben sie Jalloh festgenommen, der daraufhin ein weiteres Päckchen verschluckte, das er noch in seiner Mundhöhle verwahrt hatte. In der Folge wurde ihm von einem Arzt mittels einer Nasen-Magen-Sonde zunächst eine Salzlösung und dann Ipecacuanha-Sirup (ein Brechmittel) zwangsweise verabreicht. Außerdem wurde ihm vom Arzt Apomorphin, ein Emetikumderivat (ein Brechmittelderivat) des Morphins, injiziert. Infolge dieser Behandlung hat Jalloh ein Plastikbeutelchen mit 0,2182 Gramm Kokain erbrochen. Etwa anderthalb Stunden nach seiner Festnahme und der Klinikeinlieferung wurde er von einem Arzt untersucht und für haftfähig erklärt.
Nach Ansicht der Bundesregierung könne die Tatsache, dass zwei mutmaßliche Drogendealer in Hamburg und in Bremen nach einem Brechmitteleinsatz unter Zwang verstorben sind, nicht zu der Schlussfolgerung führen, dass diese Methode generell gesundheitsgefährdend ist. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah dies allerdings anders. Der Gerichtshof stellte fest, dass, selbst wenn die Behörden Herrn Jalloh nicht vorsätzlich Schmerzen und Leid zugefügt haben, die Beweismittel durch Einsatz einer Maßnahme erlangt wurden, die im Widerspruch zu einem der wesentlichsten von der Menschenrechtskonvention garantierten Rechte steht. Zudem dürfte das öffentliche Interesse an einer Verurteilung des Herrn Jalloh nicht von einer solchen Bedeutung gewesen sein, dass es gerechtfertigt gewesen wäre, die Verwertung dieser Mittel im Verfahren zu gestatten. Wie der Gerichtshof dargelegt hat, betraf die Maßnahme einen Straßendealer, der Drogen in relativ geringen Mengen verkaufte und schließlich zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden war. Das Gericht bezeichnete den Vorgang als einen erheblichen Eingriff in die physische und psychische Unversehrtheit. Jalloh musste von vier Polizeibeamten festgehalten werden, ihm wurde eine Nasen-Magen-Sonde gelegt und chemische Stoffe verabreicht, um eine pathologische Körperreaktion auszulösen und ihn somit zu zwingen, das gesuchte Beweismaterial zu überlassen. Diese Behandlung ist als unmenschlich und erniedrigend eingestuft worden und steht folglich im Widerspruch zu Artikel 3 der Menschenrechtskonvention.
Auch zur Anwendung von Foltermethoden im Rahmen der Drogenfahndung in der Bundesrepublik Deutschland hat sich die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing bislang nicht öffentlich geäußert, obwohl es ihre Aufgabe ist, die Drogenpolitik der Bundesregierung gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten. Wofür wird die Frau von der öffentlichen Hand eigentlich bezahlt?