Mittwoch, 27. September 2006

Brandenburg setzt “Geringe Menge” auf sechs Gramm

Durch einen Erlass der Brandenburger Justizministerin Beate Blechinger hat das Bundesland eine neue Regelung der „Geringen Menge”. Seit dem zehnten August können Staatsanwälte Verfahren wegen des Besitzes von Cannabis bis zu einer Grenze von sechs Gramm ohne Auflagen einstellen. Die neue Regel ersetzt die umstrittene Formulierung „drei Konsumeinheiten”.
Bereits im Vormonat hatte der zuständige Minister des Landes Schleswig-Holstein ankündigt, die „Geringe Menge” auch in seinem bisher liberalen Land (30 Gramm) auf dieses niedrige Niveau festzulegen.
Es scheint so, als ob es im Hintergrund Absprachen zwischen den zuständigen Landesministern gab, den wachsenden Druck zur Vereinheitlichung der „Geringen Menge” zu nutzen, um die liberaleren Länder zu einer Reduzierung der Grenzen für den straffreien Besitz zu zwingen. So sagte Frau Blechinger in einer Presserklärung des Justizministeriums: „Ungeachtet dessen halte ich die bundesweite Vereinheitlichung auf der Basis der Sechs-Gramm-Grenze vor dem Hintergrund der Rechtsprechung für dringend erforderlich. Diesen Wert wollen auch zahlreiche andere Länder als Obergrenze festschreiben.”
Da uns der genaue Wortlaut der Brandenburger Regelung noch nicht vorliegt, ist unklar, inwieweit auch Wiederholungstäter, Minderjährige und andere Sonderfälle von der neuen Formulierung profitieren können. Gerade die ungleiche Behandlung solcher Gruppen hatte die Studie des Max-Planck-Institutes aber als Ursache der bestehenden Rechtsunsicherheit herausgestellt.

Quelle: Deutscher Hanfverband (www.hanfverband.de)

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