Dienstag, 9. Mai 2006

Kein Schadenersatz für Pilzklau durch Polizisten

Da uns viele Nachfragen zum Beitrag von Pastor David im letzten Hanf Journal erreicht haben, wollen wir hier einiges klarstellen.

Pastor David hatte über ein Urteil des OLG Koblenz berichtet, das den Durchbruch für eine Legalisierung der Zauberpilze bringen könnte. Dabei haben sich einige überschwängliche Formulierungen und Fehler eingeschlichen.

Das Gericht äußert sich nicht konkret zu der Frage, ob es einen Konflikt zwischen der aktuellen Anlage des BtMG und § 2 BtMG gibt. Pastor David hatte berichtet, dass wegen eines solchen Konfliktes Pilze ab sofort legal seien. Das Gericht argumentiert zwar in diese Richtung, äußerst sich konkret aber nur zu der Zeit bis zur letzten Änderung der Anlage vom 10.03.2005. Solche Altfälle sollten nach dem Urteil mit einem Freispruch enden.
Ob die Argumentation im Folgenden auch auf jüngere Fälle im Zusammenhang mit § 2 BtMG angewendet wird, werden weitere Urteile klären müssen.
Dasselbe gilt für die Frage, ob das Urteil auf andere Bundesländer übertragbar ist. Das Urteil dürfte zwar eine starke Signalwirkung haben, aber ob dem wirklich alle anderen folgen, wird sich erst zeigen.
Falsch war die Ankündigung, dass jetzt alle Schadenersatz geltend machen können, die in Deutschland mal juristische Probleme wegen Pilzen hatten. Nach einer rechtskräftigen Verurteilung ist so etwas nicht mehr möglich, auch wenn es eine schöne Kampagne für die Öffentlichkeit sein könnte …

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