Bisher ist die Sachlage so, dass jeder (Fußgänger/Radfahrer) seinen Führerschein verlieren kann, wenn bekannt ist, dass er konsumiert, unabhängig ob eine Teilnahme am Straßenverkehr erfolgt oder nicht. Das Führerscheinrecht i. V. mit dem Verwaltungsrecht lässt es derzeit zu, dass aufgrund Vermutungen ohne jeglichen tatsächlichen Verstoß oder Mangel bzw. Auffälligkeit einem Führerschein-Inhaber der Führerschein entzogen werden kann. Man unterstellt, der bloße Cannabis-Konsum führe zum Verlust des Trennungsvermögens des Führerschein-Inhabers zu entscheiden, wann er im Straßenverkehr sicher teilnehmen könne – ohne Tatsachen oder Hinweise von Fehlverhalten. Durch solche Maßnahmen der persönlichen Einschränkung verlieren die Betroffenen sehr oft ihren Arbeitsplatz und die gesellschaftliche Integrität. Da die bloße „Kenntnis“ über Konsum – ohne konkrete greifbare Hinweise –kein Grund sein darf, rufen wir zur Unterstützung der nachfolgenden Petition zum Fahrerlaubnisrecht an den deutschen Bundestag auf, in der der Petent Günther Stolz fordert, dass im Verwaltungsverfahren/Führerscheinrecht konkret zu verankern ist, dass negative Sanktionen nur dann zu verhängen sind, wenn es tatsächliche Verfehlungen gibt.
Bitte unterstützt die Petition unter: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=96 und leitet sie an weitere potenzielle UnterstützerInnen weiter.