Freitag, 7. April 2006

Gleiches Recht für alle?

So, nun ist die Max-Planck-Studie nach langem Hin und Her veröffentlicht (siehe hier) und hat bestätigt, was wir sowieso schon wussten. Passend dazu erreichten uns kurz vor Redaktionsschluss noch Hilferufe aus Bayern und Sachsen, zwei Bundesländern mit bekanntlich sehr repressiver Hanf-Politik. In Bayern, genauer gesagt in Regensburg, wurde mal wieder der ortsansässige Head Shop durchsucht. Das ist dort an sich nicht Besonderes, nur führte es diesmal zu einem mehrtägigen Gefängnisaufenthalts des Besitzers. Der Grund: 825 Gramm legal erworbener Hanftee, den es so in fast jedem Bioladen gibt, und 0,2 Gramm Haschisch, das nach Aussage des Ladeninhabers von einem anwesenden Kunden während der Durchsuchung auf den Boden geworfen wurde. Doch damit nicht genug, natürlich muss die Polizei den Tee erst einmal analysieren lassen und das kann dauern, bis zu 30 Tage. In dieser Zeit unterliegt der als potenzieller Drogenhändler zu behandelte Shop-Besitzer natürlich polizeilichen Meldeauflagen, ohne das Zutun eines Anwaltes hätte er die gesamte Zeit bis zur Analyse hinter Gittern verbracht. „Für Tee“, wie er sagt. Irgendwie fällt es schwer, hier nicht von polizeilicher Willkür zu sprechen.

In Sachsen, im kleinen Hohenstein-Ernstthal bei Chemnitz, wird am 11.4.2006 ein 37-jähriger Familienvater zum dritten Mal wegen Anbau und Besitz von Cannabis vor Gericht stehen. Es handelte und handelt sich immer um kleine Mengen, ausschließlich zum Eigenbedarf. Trotzdem drohen dem Mann eine Vorstrafe, der Verlust von Arbeitsplatz und finanzieller Existenzgrundlage, da die beiden Geldstrafen, die er zuvor für das gleiche „Delikt“ erhielt, immer noch abbezahlt werden. Der Grund seines Hanf-Konsums ist gesundheitlicher Natur, natürlich wurde sein Anliegen, Cannabis zur Linderung seiner Krankheitssymptome anbauen und konsumieren zu dürfen, von dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schon vor einiger Zeit abgelehnt. Dass dieser Mensch noch nie anderweitig straffällig war und ansonsten ein vorbildlicher Familienvater und Arbeitnehmer und nie Kontakt zur Drogen-Szene hatte, interessiert nicht, das Gericht wird wohl einfach einen unbelehrbaren Wiederholungstäter vor sich sehen. Es wird den Handlungsspielraum, den es ohne Zweifel hätte, nicht ausnutzen. Denn unsere (Drogen-)Freistaaten Bayern und Sachsen müssen doch Zeichen setzen, um den Vormarsch der Mörder-Droge Hanf zu stoppen. Ohne Rücksicht auf die Realität oder gar Einzelschicksale.

Wie kann es eigentlich sein, dass in einem Staat, in dem eigentlich jedeR die gleichen Rechte hat, in einigen Provinzen das Grundgesetz außer Kraft gesetzt und sich über Beschlüsse deutscher Gerichte hinweggesetzt wird sowie Kiffer und Kranke als Schwerverbrecher behandelt werden? Sieht so die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Entkriminalisierung der KonsumentInnen und Entlastung der Polizei aus? Bayern & Co. handeln eindeutig repressiver als zu Anfang der Neunziger-Jahre, was den gerichtlichen Vorgaben nicht entspricht. Und Berlin schweigt. Klar, denn um beide Vorgaben des Gerichts auch nur halbwegs verfassungskonform umzusetzen, könnten höchstens liberalere Modelle wie Schleswig-Holstein oder Berlin als Vorbild dienen. So etwas unter Schwarz/Rot überhaupt auf die Tagesordnung zu bringen, würde politischem Selbstmord gleichen. Das Modell Bayern auf den Bund zu übertragen, ist glücklicherweise auch nicht ohne weiteres möglich, außerdem erfüllt die „Eigenbedarf ist so viel wie die Polizei denkt“-Regelung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht. Aus diesem Grund hat sich die Politik gescheut, die Studie zur Rechtsgleichheit so zu veröffentlichen, wie sie ursprünglich vorlag. Die Kommentare und Empfehlungen der Autoren wurden herausgenommen oder„überarbeitet“, was auch immer das heißen mag. Offiziell handelte es sich im Formfehler, die die Veröffentlichung über ein Jahr lang verhinderten.

Aber selbst die jetzige Version der Studie lässt eine Menge Handlungsbedarf erahnen, und wenn es dann in Berlin wirklich mal so weit sein sollte, dass sich diesem Thema gewidmet wird, heißt es aufgepasst und mitgemacht. Denn wie immer werden dann die CSU unter Federführung von General Beckstein alle überzeugen wollen, dass nur ihr Weg zur drogenpolitischen Erlösung führe. Und genau das muss verhindert werden.

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