– Samenwerbung kein Zensurgrund
Auch der zweite Zensurversuch seitens der Bayreuther Staatsanwaltschaft (Hanf Journal 10/05) hat das zuständige Landgericht abgewiesen. Die Begründung entspricht der des ersten Versuchs, denn auch an der Argumentation der Staatsanwaltschaft hatte sich schließlich nichts geändert. Wenigstens wissen wir jetzt Folgendes:
„Es lässt sich nicht feststellen, dass der Angeschuldigte (der Betreiber des betroffenen Ladens, Anm. der Redaktion) … Anhaltspunkte dafür hatte, dass in der Zeitung illegale Werbung betrieben wird.“
Wir hoffen nun, dass sowohl das Rauchhaus als auch das Hanf Journal in Ruhe ihre Arbeit erledigen können, ohne dabei von allzu pflichtbewussten Staatsangestellten belästigt zu werden. Aber wer weiß, denn in Bayern ticken die Uhren immer noch ein bisschen anders. Warten wir’s ab.