Mittwoch, 28. September 2005

Martin Rediker (Grüne Hilfe NRW) zu Bewährung verurteilt

Lippstadt. Am 6. September ist der Grüne Hilfe-Aktivist Martin Rediker wegen Besitz von 1.632 Gramm Marihuana mit dem Wirkstoffgehalt von 35,73 Gramm THC zu zwölf Monaten auf drei Jahre Bewährung und 1.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Obwohl das Landgericht Paderborn die Hausdurchsuchung, bei der das Beweismaterial sichergestellt worden war, für rechtswidrig erklärt hatte (HaJo berichtete), erklärte die vorsitzende Richterin die Beweismittel für verwertbar: Es habe sich lediglich um Formfehler gehandelt, ein formal ordnungsgemäßer Durchsuchungsbefehl hätte ergehen können.

Martin Rediker machte auf Anraten seines Anwalts Georg Schulze aus Bielefeld keine Angaben zur Sache, verlas aber eine dreiseitige Erklärung zu Lebenslauf und persönlichen Verhältnissen (in Auszügen, siehe www.gruene-hilfe.de). In der Erklärung klagte er unter anderem. das Cannabis-Verbot für verfassungswidrig und die praktizierte Drogenverbotspolitik für gescheitert an. Staatsanwältin Frau Gusek unterstellte dem Beschuldigten dann eine rechtsfeindliche Gesinnung.

Rechtsanwalt Schulze hat wegen. möglichem Beweisverwertungsverbot bereits Sprungrevision beim OLG Hamm eingereicht. Sobald das Urteil schriftlich vorliegt, werden Schulze und Rediker beraten, ob dieser Rechtsweg beibehalten werden soll.

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