Wollen wir erkunden, was “Religionsfreiheit” bedeutet, so müssen wir wissen, was Religion ist. Wäre “Religion” nämlich das, was die BILD Zeitung als “etablierten Weg zu Gott zu beten ” definiert (“Wir sind Papst”), gäbe es keine Religionsfreiheit! Analog: Wäre die Redefreiheit beschränkt auf Äußerungen der etablierten Medien, dann gäbe es keine Redefreiheit.
“Re-ligion” kommt aus dem Lateinischen und bedeutet “Wieder-Verbindung”. Die Gewährleistung der “Praktizierung seiner Religion” durch Artikel 4 Grundgesetz besagt also konkret, dass jeder Mensch das Recht hat, das (mit sich) zu machen, was sie/ihn “wiederverbindet – mit [dem, was sie/er] Gott [nennt].” Eine “Natur-Religion” etwa besteht darin, dass eine/r, die/der sich im “tagtäglichen modernen, industriellen Leben” von der Natur weit entfernt fühlt, sich (für kurze Zeit) “wieder mit der Natur verbindet”.
Wie sie/er dies macht, ist jeder/m überlassen. So lange Grundrechte anderer nicht berührt werden, ist dieses Recht nicht beschränkbar. Diejenigen, die nach der Einnahme heiliger Pilze das Gefühl haben, wieder mit der Natur verbunden zu sein (also mit ihr zu kommunizieren, indem sie mit Pflanzen und Tieren reden), praktizieren ihre – in Europa Jahrtausende alte – Natur-Religion und das Grundgesetz schützt sie vor Diskriminierung und Strafe!