Montag, 12. September 2005

Hanf Journal bleibt legal!

Zensurversuch wurde abgewiesen

Alle Jahre wieder stört sich ein bayrischer Staatsanwalt an Dingen, die jahrelang niemanden interessiert oder geschadet haben. In altbewährter Tradition, die wir schon von Prozessen gegen den Knasterhersteller oder Söllner kennen, haben sie diesmal wegen angeblich illegaler Samenwerbung den Bayreuther Head-Shop „Rauchhaus“ und das Hanf Journal ins Visier genommen. Begründung: Unsere Samenwerbung sei Werbung für illegale Betäubungsmittel und deshalb nach § 14 des BtmG strafbar. Der betroffene Headshop habe sich durch das dort ausliegende Hanf Journal gleich mit strafbar gemacht , gegen ihn lag bereits eine Anklageschrift vor. Kurz vor Redaktionsschluss erreichte uns die unerwartete Meldung, dass ein es Bayern wohl auch RichterInnen mit Verstand und liberaler Rechtsauffassung gibt und die Anklage in erster Instanz abgewiesen wurde, hier ein Auschnitt aus der Begründung: “Es fehlt bereits am Tatbestand der missbräuchlichen Werbung für Betäubungsmittel. Aufgrund der Anzeigen kann letztendlich nämlich nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass tatsächlich Hanfsamen, der zum illegalen Anbau bestimmt ist, geliefert werden soll. (…) Die Tatsache, dass es sich in einem Magazin “Hanfjournal” um eine derartig gestaltete Anzeige handelt, kann auch noch nicht dazu führen letztendlich mit Sicherheit festzustellen, dass es sich um einen illegalen Hanfsammenverkauf handelt“.

Auf die Illegalität des Hanfanbaus in Deutschland weisen wir sowieso ständig hin, aber das hat wohl einigen nicht gereicht. Uninformierte mögen dem eifrigen Staatsanwalt noch unterstellen, er hätte ernsthaft den illegalen Hanf-Anbau durch das Samenwerbeverbot eindämmen wollen. Dass der Anbau trotz des Samenverbotes 1997 in unserem Land stark angestiegen ist, zeigt, was unsinnige Gesetze taugen. Ein Samenwerbeverbot hätte wohl eher den Anstieg der „Beschaffungskriminalität“, sprich die Fahrt nach Holland oder Österreich sowie den Verlust von ein paar Arbeitsplätzen in der Hanf-Branche zur Folge. Und das bringt niemandem etwas, außer: Ein Staatsanwalt aus Bayreuth kostet den Staat eine Menge Kohle, uns und dem betroffenen Head-Shop-Betreiber eine Menge Nerven.

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