Donnerstag, 2. Juni 2005

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Österreich: Für Furore hat in Graz ein Geschäftsmann mit dem Import und Verkauf von „Magic Mushrooms“ gesorgt. Furore deshalb, weil jetzt das Bundeskriminalamt erst einmal nachprüfen muss, ob die Pilze genügend rausch-erzeugende Substanzen enthalten, dass das Suchtmittel-Gesetz greift. Wäre dem so, muss der Geschäftsmann mit einer Anzeige rechnen. Der Gesetzgeber dürfte auf so einen Fall wohl unzureichend vorbereitet sein. Noch beruft sich der clevere Händler auf das Recht, dass der Handel mit Pilzen EU-weit erlaubt sei. Wir sind auf das Ergebnis der Rechtsexperten gespannt.


Koka in den Niederlanden

Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war, steht in den Niederlanden eine „neue grüne Welle“ kurz bevor: Koka-Pflanzen. Erhältlich sollen selbstgezogene Pflanzen, spezielle Düngemittel und Pflanzenerde-Mixturen sein. Schon nach einem Jahr, so der Informant, sei das Pflänzchen 60 Zentimeter groß und kann im Zimmer weiter wachsen. Je nach Bedarf pflückt sich der Besitzer Blätter und kocht sich einen Tee oder macht es wie in Südamerika gang und gäbe: Ein paar Blätter ohne Stiele auf der Zunge durchfeuchten, zwischen die Backenzähne schieben und den Saft auspressen. Nach zehn Minuten setzt die Wirkung ein, die unsere Kontaktperson in den Niederlanden folgendermaßen beschreibt: „Auf Koks gehst du ab wie eine Rakete, vom Blatt wie ein Segelflugzeug. Das Konzentrationsvermögen steigt und eine breite Zufriedenheit erfasst den Körper.“ Gesund soll sie auch noch sein, neben 14 weiteren Alkaloiden und einigen Vitaminen enthält sie mehr Eiweiß als das meiste Fleisch und mehr Kalzium als Milch. Wohl bekomm’s.


Psilos in England illegal

Psilos wurden ganz offiziell in die A-Klasse zurückgestuft und fallen somit unter verbotene Substanzen. Wie auch hierzulande kritisieren die Gegner, dass somit Menschen, die magic mushrooms konsumieren, kriminalisiert werden, obwohl sie weder sich noch anderen Schaden zufügen. Wahrscheinlich wird „clause 21“ des neuen Drogengesetzes mit dem Glastonbury Festival im Juni in Kraft treten.


Mann in Malaysia hingerichtet

Wegen des Besitzes von 1,03 Kilogramm Marijuana ist am Freitag, dem 13. Mai, ein 38-jähriger Familienvater in Singapur hingerichtet worden. Er wurde bei der Einreise aus Malaysia ertappt und daraufhin von einem Singapurer Gericht zum Tode durch den Strang verurteilt. Singapur ist eines der wenigen Länder auf der Welt, die willkürlich eine letale Dosis für den Besitz von Cannabis-Produkten festgelegt haben. Jeder, der mit mehr als 500 Gramm Grass oder Hasch beziehungsweise 15 Gramm Heroin erwischt wird, zahlt mit dem Leben. Ausnahmen sind ab und an westliche Ausländer, die auf Druck ihres jeweiligen Landes im Regelfalle von der Todesstrafe verschont bleiben. Der südost-asiatische Staat hat überhaupt weltweit die höchste Hinrichtungsrate, innerhalb der letzten 14 Jahre wurden dort 420 Menschen vom Staat ermordet, Besserung ist nicht in Sicht. Hilft nur fernbleiben.


Mehr Kiffer – weniger Drogentote

MC-Merks Freude über weniger Drogentote wurde durch die ansteigende Zahl von Cannabis-Konsumenten getrübt. Im Drogen- und Suchtbericht für 2004 wird beim Thema Cannabis ausschließlich auf die Problematik junger Cannabis-Konsumenten eingegangen. Kein Wort über Millionen erwachsener Kiffer, kein Wort mehr über Cannabis als Medizin. Ganz zu schweigen vom Schutz Jugendlicher vor Cannabis-Missbrauch durch eine kontrollierte Abgabe, obwohl es ja anscheinend auch beim Alkohol und Nikotin funktioniert, wie rückläufige Zahlen bei Rauchern und jugendlichen Alcopop-Trinkern beweisen. Wieso sollte das bei einer Droge mit geringerem Sucht-Potenzial nicht klappen? Auch der Konsum von Koks, Ecstasy und Amphetamin nimmt weiterhin zu. Wer nun denkt, dass Frau Caspers-Merk solche Zahlen zum Anlass nimmt, die Richtung ihrer Politik zu überdenken, liegt, wie sollte es anders sein, falsch. Logik und Nüchternheit ist die Sache anderer, weiterhin wird von Angebots-Reduzierung und repressiven Maßnahmen zum Schutze unserer Bürger geredet. Erinnert irgendwie an den Papst und die Verhütung. Prost Frau Caspers-Merk.
www.bmgs.bund.de
http://www.caspers-merk.de/wahlkreis_nachlese.php


Wasserpfeifen:
Keine harmlose Alternative zum Zigarettenkonsum
Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt Aufklärung über die Gesundheits- und Suchtgefahren von Wasserpfeifen (damit sind keine bongs gemeint). Das Institut mit Sitz in Berlin kommt zu dem Ergebnis, dass es nahezu egal ist, ob man eine Zigarette raucht oder Nikotin per Wasserpfeife in die Lungen zieht. Allerdings liegen bisher nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen vor. Die deuten darauf hin, dass im Vergleich zu filterlosen Zigaretten mit dem Rauch von Wasserpfeifen mehr Schadstoffe wie Teer und Kohlenmonoxid in die Lungen gelangen. Krebserregende Stoffe wie Arsen, Chrom und Nickel konnten zum Teil in hohen Konzentrationen nachgewiesen werden. Die Suchtgefahr ist auch bei Wasserpfeifen nicht geringer als bei Zigaretten. Bevor die Gefahren jedoch quantitativ bestimmt werden können, müssen noch standardisierte Messverfahren entwickelt werden. Erkundigt euch also, ob die Mischung, die ihr in die Wasserpfeife packt, Tabak enthält oder nicht. Wen es interessiert, findet auf der Homepage www.bfr.bund.de unter Bedarfsgegenstände/Sonstige weitere Informationen.

Und weiter geht’s mit Tabak-Inhaltsstoffen.
Wer wissen will, was so alles außer Tabak in dem Tabak-Päckchen drin ist, kann ja mal auf die Seite des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Ernährung gehen und sich die Liste der Zusatzstoffe anschauen. Beim Überfliegen ist uns nur aufgefallen, dass der Natural American Spirit Tabak nur Wasser als Zusatzstoff enthält. Alle anderen Substanzen wie Invertzucker, Kaliumsorbat, 1,2-Propylenglykol, Aromen oder auch Titandioxid sind nicht drin.
http://www.verbraucherministerium.de


Österreich:
Für Furore hat in Graz ein Geschäftsmann mit dem Import und Verkauf von „Magic Mushrooms“ gesorgt. Furore deshalb, weil jetzt das Bundeskriminalamt erst einmal nachprüfen muss, ob die Pilze genügend rausch-erzeugende Substanzen enthalten, dass das Suchtmittel-Gesetz greift. Wäre dem so, muss der Geschäftsmann mit einer Anzeige rechnen. Der Gesetzgeber dürfte auf so einen Fall wohl unzureichend vorbereitet sein. Noch beruft sich der clevere Händler auf das Recht, dass der Handel mit Pilzen EU-weit erlaubt sei. Wir sind auf das Ergebnis der Rechtsexperten gespannt.

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