Freitag, 27. August 2004

Legaler Hanfanbau für alle!

Hanf darf legal angebaut werden! Voraussetzung dafür ist allerdings eine Anbaugenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn.

Wir berichteten in unserer Januarausgabe über „Robert
Jaroschs Kampf um den Führerschein“ (Anm. d. Red.: auf www.hanfjournal.de nachzulesen)
mittlerweile hat er diesen zurückerobert. Nur reicht das dem Mainhausener nun
nicht mehr. Er will mehr! Er will alles! Er will legal Hanf anbauen und das
nicht nur für sich selbst, sondern wir alle sollen das dürfen. Scheint, als
hätten die Repressionisten dieses mal den „falschen“ Kiffer gestresst: Ein
Kiffer der sich wehrt! Ein Kiffer, der um seine Recht kämpft! Bravo Robert!

Robert hat vor einiger Zeit einen Cannabis-Anbau-Antrag
gestellt und zwar für 20 Pflanzen zum Genussmittel-Eigenbedarf. :

„Ein öffentliches Interesse liegt vor, wenn die eine
sachliche Entscheidung mehr

öffentlichen und gesellschaftlichen Zielen förderlich
ist als eine andere. Den beantragten

Anbau zu genehmigen dient dem öffentlichen Interesse,
im Sinne: 1. einer Stärkung und Stabilisierung der Normakzeptanz und Normtreue
der Bevölkerung 2. einer Reduzierung der Kosten der Strafverfolgung und des
Justizwesens bei gleichzeitiger Steigerung der Effizienz dieses Sektors 3.
einer Reduzierung von Kriminalität und Kriminalitätsangst und 4. der
Verbesserung der Volksgesundheit und damit einer Reduzierung der Kosten im
Gesundheitswesen.“ Außerdem: „Strafrecht,
das nicht wirkt, wird zum Symbolhandeln und die (wenigen) gefassten „Täter“
bringen, da an ihnen das Strafrecht exemplarisch statuiert wird, ein reales
Opfer. Niemand vertritt ernsthaft die Ansicht, mit dem heute geltenden BtMG den
Cannabis-Konsum wirklich reduzieren zu können. Dazu sind in der
Mediengesellschaft die dieses Verbot tragenden Vorurteile viel zu leicht
durchschaubar und überprüfbar geworden. Alleine die Politik, die meint,
gewissen Wählerschichten gegenüber verpflichtet zu sein, ein kämpferisches
Auftreten gegen Drogenmissbrauch an den Tag legen zu müssen, profitiert von der
Aufrechterhaltung der bestehenden Rechtslage. Dies ist als Begründung für
strafrechtliches Handeln des Staates nicht ausreichend.“

Der Antrag wurde, wen wundert es, unsinniger Weise abgelehnt
und die BfArM hat dafür auch noch 50 Euros Bearbeitungsgebühr verlangt! Robert
hat daraufhin mit seinem Anwalt Dr. Leo Teuter Widerspruch eingelegt und
natürlich wurde auch dieser abgelehnt. Ein Misserfolg also?

Nein! Durch ihre
Initiative wurde der Weg für eine Klage gegen die Ablehnung dieses Antrages
geebnet. In erster Instanz wurde diese Klage vom Verwaltungsgericht in Köln
zwar abgewiesen, aber mit folgender Begründung: „Die Erteilung einer einzelnen
Ausnahmeerlaubnis an den Kläger ist jedoch wegen ihrer geringen Auswirkung
nicht geeignet, diese Ziele zu erreichen oder zumindest in nennenswerter Weise
zu fördern. Vielmehr könnte ein Einfluss auf Normakzeptanz, Kriminalität und
Justizwesen nur durch die Erteilung einer Erlaubnis an eine Vielzahl von
Personen erreicht werden.“ Nun geht es weiter zum Oberverwaltungsgericht in
Münster.

Dazu sagt Rechtsanwalt
Dr. Leo Teuter: „Daraus ergibt sich,
dass ganz viele Anträge zusammenkommen müssen, um Wirkung zu erzielen.“ Und
genau deshalb müssen nun alle, die legal Hanf anbauen möchten, diesen Antrag
stellen. Und keine Angst, das ist strafrechtlich nicht relevant! Alle Mitmacher
haben die Möglichkeit Hanf-Geschichte zu schreiben, denn sie werden die ersten
Kiffer sein die vollkommen legal ihr eigenes Gras züchten dürfen! Euer
„Seedwest“-Redakteur macht jedenfalls mit!

Natürlich werden alle Anträge erst einmal abgelehnt!
Und es müssen 50 Euros gezahlt werden. Aber das sollte uns der Hanf-Anbau wert
sein, oder? Siegen Robert und seine Anwälte, werden alle anderen Antragsteller
und somit potenziellen Kläger von RA Dr. Leo Teuter und RA Stefan Kristen
kostengünstig in einem Verfahren zusammengefasst. Wichtig ist, dass ihr eine
Kopie des elfseitigen Antrages an die Grüne Hilfe Hessen sendet, damit dies
dokumentiert ist! Der Antrag kann unter www.gruene-hilfe.de heruntergeladen
oder gegen Einsendung von 2,50 Euros in Briefmarken bei der Grünen Hilfe
Hessen, Untere Fuldergasse 12 in 36304 Alsfeld, angefordert werden.


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