Mittwoch, 25. August 2004

Magische Zeiten, magische Pilze

Das Pilz-Verbot und das europäische Recht

Schon im vorletzten Hanf Journal berichteten wir, warum dass
das Verbot von psychoaktiven Pilzen wohl wegen europäischem Recht nicht haltbar
ist. Nicht nur Hans Cousto als Autor sah dies so, sondern auch viele andere
Menschen in Deutschland, von denen einige es wagten auch wirklich wieder
frische Pilze zu verkaufen. Nun nahm sich auch die Polizei dieser Frage an und
marschierte zu den Verkäufern.

 

In Berlin, in Weimar, in Rosenheim und auf Festivals,
überall werden derzeit Verkäufer von frischen Pilzen von der Polizei
aufgesucht. Zwar geht eine große Mehrheit davon aus, dass das Pilz-Verbot nicht
mit europäischem Recht vereinbar ist, der Staatsanwaltschaft und der Polizei
scheint dies jedoch noch nicht bekannt zu sein. Bei allen Betroffenen wurden
die Pilze beschlagnahmt, gegen einige erging sogar ein Haftbefehl und zwei
saßen zeitweise auch deswegen in U-Haft. Nun werden wohl diese
Beschlagnahmungen und Anzeigen zu weiteren Verfahren führen, die bisher aber
noch nicht eröffnet wurden. Wie nun diese Verfahren ablaufen, kann derzeit
nicht abgesehen werden. Bestenfalls teilen die Richter die Auffassung, dass das
Pilz-Verbot nicht haltbar ist und folgen der Auffassung des europäischen
Gerichtshofes. Wahrscheinlich wird sich der Kampf aber über mehrere Instanzen abspielen.
Wenn es dumm läuft, nehmen alle Angeklagten einen Freispruch wegen
unvermeidbaren Verbotsirrtum an. Dann sind sie zwar erfreulicherweise aus dem
Schneider, das Gericht hätte aber gleichzeitig auch die Existenz eines
Pilz-Verbotes gesehen. Unwahrscheinlich ist so ein Vorgehen nicht, denn schon
bei den Duftkissen oder bei Ephedra wurde auf ähnliche Weise verfahren. Kaum
ein Angeklagter geht eben gegen einen Freispruch wegen unvermeidbaren
Verbotsirrtum beziehungsweise Einstellung gegen Geldbuße in Berufung. Es bleibt
also spannend, was noch alles passiert.

 

Der Kampf um die Pilze geht mittlerweile schon lange. Früher
wurden sie eine Zeit lang in so genannten „Duftsäckchen“ als
Raumluftverbesserer verkauft. Dann kam das Aus. Das Betäubungsmittelgesetz
(BtMG) wurde mal wieder den politischen Bedürfnissen angepasst und nachdem sich
Deutschlands Richter nicht einig darüber waren, ob denn nun Pilze überhaupt im
BtMG stehen, denn dort war nur die Rede von Pflanzen und Pflanzenteilen, nicht
von Pilzen, es Frei- sowie Schuldsprüche wegen Pilzen gab, wurden diese
schleunigst hineingeschrieben. Ein Hin und Her . . . schon seit ewigen Zeiten
also.

Vor etwa vier Jahren wurde nun in den Niederlanden die
CAM-Studie durchgeführt und die potenzielle Gefährlichkeit von wirksamen Pilzen
wurde untersucht. Die Risikoabschätzungskommission bestand aus Vertretern des
Gesundheitsministeriums, des Gesundheitsamtes, des Justizministeriums, des
Ministeriums für öffentliche Ordnung, und vieler weiterer.

Das Ergebnis: Pilze machen weder wahnsinnig, wie immer
wieder in der Boulevardpresse zu lesen ist, noch geistig oder körperlich
abhängig! Im Gegenteil: Sie sind derart ungefährlich, dass sie sogar als
Lebensmittel eingestuft und zum Konsum ab zwölf Jahren freigegeben wurden. Insbesondere
da so gefährliche Drogen wie Alkohol oder Tabak bereits mit 16 Jahren
konsumiert werden dürfen. Ein Lebensmittel, das in den Niederlanden legal ist,
sollte nach EU-Recht auch in Deutschland legal und vor allem handelbar sein.

 

Wie am Ende alles ausgeht ist, wie schon geschrieben noch
offen. Doch die Pilz-Pioniere, allen voran David von NGEurotrade, werden wohl
weiter machen. Trotz der massiven Repression gegen die Existenzgründer schießen
Pilzshops und Pilztaxis aus dem Boden. In Mannheim, Frankfurt, Berlin, Erfurt
und vielen weiteren Städten sind die frischen Pilze als Lebensmittel genauso
erhältlich wie Tomaten oder Äpfel. Einen Überblick über die Verkaufsstellen
könnt ihr euch im Internet auf www.ngeurotrade.com
verschaffen.

Die Pilze werden unter Schutzatmosphäre verpackt um
deren Haltbarkeit zu garantieren, denn Pilze, die verderben sind äußerst
giftig. Ebenso wie bei allen anderen Lebensmitteln steht natürlich ein
Haltbarkeitsdatum auf der Verpackung und sehr löblich, im Gegensatz zu
Bierflaschen wird vor einer Verkehrsteilnahme nach dem Essen von hawaiianischen
oder mexikanischen Zauberpilzen oder den Zaubertrüffeln, bekannt unter dem
Namen Philosopher Stones, gewarnt.

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