Freitag, 22. Juni 2018

Termin für legales Gras ist gesetzt

 

Der 17. Oktober 2018 beendet die Prohibition von Cannabis in Kanada.

 

Foto: Su/Archiv

 

Jetzt geht es Zug um Zug. Nachdem Montag das Unterhaus und anschließend am Dienstag erneut der Senat in Kanada der Legalisierung von Cannabis zustimmte, wurde jetzt der Termin für legales Gras gesetzt. Ab dem 17.10.2018 wird der Handel mit berauschenden Hanfwaren in dem nordamerikanischen Land erlaubt und damit das Ende der Prohibition von Cannabis eingeläutet.

 

Eigentlich sollte bereits am 01. Juli mit dem legalen Verkauf von Marihuana in Kanada begonnen werden, doch kleine Verzögerungen aufgrund von nachträglich hinzugefügten Klauseln im Gesetz schoben nun leider auch etwas den zuerst angepeilten Termin zeitlich nach hinten. „Ich denke, dass es wichtiger ist, alles richtig zu machen, als überstürzt zu handeln“, sagte Premierminister Justin Trudeau gegenüber Journalisten, um etwas mehr Verständnis für die leichte Verspätung hervorzurufen. „Über die kommenden Monate und sicherlich auch Jahre werden wir dafür den kompletten Schwarzmarkt, oder zumindest nahezu den kompletten kriminell organisierten Schwarzmarkt ersetzen können“, fügte er auf einer Pressekonferenz hinzu.  Er hoffe, dass ab dem 17. Oktober 2018 eine geschmeidige Einführung der Händler durch die jeweiligen Provinzen gesteuert werden könne und der Online-Versand-Service von den Provinzen Kanadas übernommen werden wird, was im Idealfall zeitgleich für die Einhaltung der Regeln Sorge trage. Justizministerin Jody Wilson-Raybould fügte hinzu, dass die Gesetzgebung in Kanada transformativ sei und man aktuell eigentlich nur einen Paradigmenwechsel im Bezug zur Annäherung zu Cannabis im Land erlebe, welcher ein gescheitertes Model der Prohibition hinter sich lassen würde.

 

Wie richtig die kanadischen Politiker mit ihren Aussagen liegen und warum die Hoffnungen auf eine positive Veränderung der Situation – durch einen legalen Zugang zu Cannabis – nicht ganz fehl am Platz sind, beweisen auch die Zahlen über die gescheiterten Eindämmungsversuche des Schwarzmarkthandels hierzulande mit trauriger Regelmäßigkeit. Stark steigende Konsumentenzahlen trotz stark steigender Strafverfolgungsverfahren stellen schließlich weiterhin keinen messbaren Erfolg für die drogenpolitische Strategie Deutschlands dar.

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Rainer Sikora
5 Jahre zuvor

Schon wer den abgeernteten Anbauraum lediglich ausfegt und säubert macht sich schuldig und strafbar.Gerichtsurteil wegen aufgeflogenen Anbau in Nordenham.Der Gärtner traute sich nicht in den Anbauraum,und hat jemand anderen gebeten,weil er lauernde Polizei vermutete.Den Anderen haben sie gefangen, obwohl dieser nur gefegt und gesäubert hat.Bewährungsstrafe.Der Gärtner vier Jahre Knast.