Mittwoch, 4. Mai 2011

NL: Fünf Pflanzen straffrei

Erntemenge spielt dabei keinerlei Rolle

Das höchste niederländische Gericht hat in einem Urteil
bestätigt, dass der Anbau von bis zu fünf Hanfpflanzen für Privatpersonen nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, egal wie hoch die Ernte ausfällt. Angeklagt waren ein Mann sowie ein Ehepaar, die mit je fünf Pflanzen 2,1 beziehungsweise 6 Kilogramm Weed geerntet hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Erntemenge übersteige die geduldeten fünf Gramm aus dem Coffeeshop.
Allerdings müssen Hanfpflanzen auch in den Niederlanden immer der Polizei übergeben werden, sobald das ganz private Hobby auffliegt. Das ist eben der Unterschied zwischen “geduldet” und “legal”.

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