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Einfach ausgedrückt, wer sein persönliches Interesse durch sein wiederholtes Fehlverhalten über das Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit und dem der körperlichen Unversehrtheit seiner Mitmenschen stellt, der ist charakterlich nicht in der Lage den gestellten Anforderungen gerecht zu werden, die an einen Fahrzeugführer gestellt werden. Diese Messlatte endet zur Zeit bei 18 Punkten.... → mehr lesen