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“TAZ” spricht von “fragwürdiger Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts” Obwohl die Hausdurchsuchung rechtswidrig war, dürfen die sicher gestellten Beweismittel vor Gericht gegen den Betroffen verwendet werden. Im konkreten Fall ging es um einen Münchener, bei dem im Rahmen einer Hausdurchsuchung fast ein halbes Kilo Haschisch gefunden wurde. Das Bundesverfassungsgericht erklärte eben jene Hausdurchsuchung schon... → mehr lesen