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Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden. Nach dem unveränderlichen Artikel 20 des Grundgesetzes (GG) wird die Staatsgewalt in Deutschland „durch besondere... → mehr lesen