Freitag, 24. Juni 2016

Cannabiszüchter könnten Lebenslang erhalten

 

Österreichische Staatsanwaltschaft geht mit kaum genutztem Paragraphen gegen Grower vor

schwerverbrecher_grün

 

Wer gemeinsam mit “einer größeren Zahl an Menschen” Drogengeschäfte abwickelt, wird mit zehn bis zwanzig Jahren bzw. lebenslanger Haft bestraft. So heißt es im Absatz 5 § 28a des österreichischen Suchtmittelgesetzes. Normalerweise werden mit diesem Paragrafen große Drogenbosse angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt will diesen Paragrafen jetzt erstmalig auf zwei Cannabiszüchter anwenden. Dieses Vorgehen wird vom Rechtsanwalt eines der Angeklagten scharf kritisiert: “Ich vertrete schon mein ganzes Berufsleben lang Drogendealer vor Gericht. Und da waren große Fische dabei. Aber so etwas ist mir noch nicht untergekommen”, berichtet RA Wolfgang Baschitz.

 

Angeklagt sind ein 38-jähriger Ungar und ein 41-jähriger Serbe, die an der Spitze einer 13-köpfigen Bande stehen sollen. Anfang des Jahres hatte die Polizei wochenlang ermittelt, dabei wurden unter anderem auch Telefone abgehört und verdächtige Fahrzeuge mit Peilsendern geortet, wie der Kurier heute berichtete. In der darauf folgenden Durchsuchung von sechs Häusern in Niederösterreich, im Burgland und in der Steiermark, wurden einige Angeklagte bei der Cannabisernte überrascht. An den Standorten sollen jeweils bis zu 850 Pflanzen Platz gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass innerhalb von zwei Jahren 350 Kilo Cannabis angebaut und verkauft wurden, mit einem Verkaufswert von rund 3,5 Mio. Euro. Zudem sollen die Angeklagten die Stromleitungen manipuliert haben, um so Stromkosten von über 180.000 Euro zu umgehen.

 

Bei der Drogenfahndung Niederösterreichs hofft man auf die Abschreckende Wirkung der Anklage. “Zumindest könnte sich das in der serbischen Community herumsprechen. Mit der hatten wir leider in den vergangenen Jahren immer wieder etwas zu tun”, ließ einer der Ermittler verlauten. Wegen dem Strafmaß, muss die Verhandlung vor einem Geschworenengericht geführt werden. Blaschitz hält das für völlig unverhältnismäßig. “Da haben ein paar Leute Cannabis-Pflänzchen im Hinterhof hochgezogen. Mit diesem Paragrafen [§ 28a] kann man Drogenbosse im Stile eines Pablo Escobar anklagen.” so der Anwalt. Die beiden Angeklagten sind zum ersten Mal in Österreich straffällig geworden. Einer der beiden hat zugegeben eines der Häuser in der Wieder Neustadt angemietet zu haben. “Zu den anderen Angeklagten gab es keine Verbindung” gab Blaschitz bekannt. Der Prozessbeginn wurde auf Mitte August festgesetzt.

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7 Kommentare
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Fridel
8 Jahre zuvor

Immer wieder witzig, wie Anwälte die Taten/Täter herunterspielen. Keine Frage : Cannabis gehört legalisiert. Aber natürlich sind die Täter hochkriminell (diese Ferndiagnose wage ich einfach mal) und Cannbis für diese Leute nur ein Mittel zum Zweck um schnell reich zu werden – von dem her können die Jungs ruhig im Knast schmoren bis … mir egal.

Lars Rogg
8 Jahre zuvor

@Fridel so ein Quatsch !! Dann wäre jeder kleine Dealer, der sich seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Weed deckt, genauso kriminell und müßte entsprechend bestraft werden. Ich frag mal meinen Kleinhändler wie der darüber denkt… Arbeitest Du im Vorzimmer der Mortlerin ??? Wären dann, im Vergleich, Brauereibesitzer, Getränkehändler oder Schankwirte schwer kriminell, weil sie mit Unmengen an Suchtstoff handeln ??? Hier handelt es sich um den verzweifelten Versuch, eine Legalisierung mit möglichst hartem Vorgehen noch aufzuhalten. Das wird noch in ganz Mitteleuropa heftige Kollateralschäden nach sich ziehen. In Deutschland sind die Bulleristen zur Zeit auch sehr erfolgreich beim Abgreifen von Usern und Kleingrowern, also Schwerverbrechern !!!(Sarkasmus aus) Wenn in Ösiland in Zukunft die Faschos an der Macht sein werden,… Weiterlesen »

X-KIFFER
8 Jahre zuvor

Also gegen Ende des Krieges haben die Nazis in Deutschland noch Unmengen an Leuten umgebracht. Eine Art Torschlußpanik. Schnell noch ein paar Kiffer wegsperren bevor man anerkennen muss daß es keine Untermenschen sondern Menschen mit Grundrechten sind. So scheint es mir hier in diesem Fall auch so. Ich sehe das genauso wie Lars. Während sich islamistische Terroristen in ganz Europa frei bewegen und nach Lust und Laune Anschläge verüben können wird zur Extra-Hatz auf die Kiffer geblasen. Anscheinend sind unsere Sicherheitskräfte entweder zu blöde und unfähig zur Terroristenjagt oder zu schwach da in den vergangenen Jahren neoliberaler Schweinepolitik weggespart. @Fridel Selbstverständlich muß ein Strafverteidiger die Tat herunterspielen, speziell dazu wurde er ausgebildet jedes entlastende Krümmelchen aufzupicken, sonst wäre er ein… Weiterlesen »

E.B.
8 Jahre zuvor

Stromklau außen vor, die Staatsanwaltschaft sollte die Pflicht haben, Zeugen verletzter Rechtsgüter zu laden, nach deren Aussagen die Richter urteilen sollten. Was im Wohlgefallen aller (adulten) Beteiligten geschieht, dürfte kaum den Rang eines schweren, tatsächlich rechtsgut-verletztenden Verbrechens haben.

Ralf
8 Jahre zuvor

@Fridel
Genau wegen solchen Nestbeschmutzern wie dir kommt die Legalisierung nicht voran. Ohne die mutigen Menschen die über jahrzehnte Cannabis, unter schwerster Verfolgung von Verbrechern in Uniform und schwarzer Robe, angebaut und vertrieben haben, gäbe es diese Pflanze heute nicht mehr. Leute wie du sollten ihre Fingernägel oder noch besser schlimmeres rauchen, auch Alkohol saufen würde bei euch im Gehirn wohl nicht mehr viel Schaden anrichten, wenn ihr dann davon krank werdet krepiert könnt ihr in eurer Holzkiste verfaulen bis….mir egal.

Fridel
8 Jahre zuvor

Meine Aussage, was ich mir als hochkriminell vorstelle, war wohl etwas schwammig. Ich meinte damit den Typ Mensch, den auch der DHV in seinem Videospot beschreibt (über den Schwarzmarkt). Natürlich ist es extrem gewagt, vom Inhalt des Artikels auf diesen Typ Mensch zu schliessen. Aber Leute, die sich der Pflanze Hanf verschrieben haben, klauen keinen Strom. Scherz – sy…
Ich merk schon : mit zu knappen Kommentaren wird man nur missverstanden, und völlig falsch eingeschätzt 🙂
Grüsse

Ralf
8 Jahre zuvor

@Fridel Genau deswegen halte ich die Machenschaften des DHV für äußerst Kontraproduktiv, denn sie stellen die Ausnahme (miese Typen die Schrott verkaufen) als die Regel hin und verunglimpfen damit 99% aller ehrlichen Cannabishändler, von denen die meisten stolz sind, wenn sie ihren Kunden Qualität verschaffen können. Sie bestätigen damit die primitive Gehirnwäsche der Prohibitionisten (die leider auch schon dein Denken vergiftet hat) anstatt den Bruch von Menschenrechten anzuprangern. Sie sind damit fast schon Mittäter. Ein Staat der auf verbrecherischste Art und Weise die Menschenrechte mit Füßen tritt wie dieser hier, hat keinen Anspruch auf vorbehaltlose Einhaltung seiner Gesetze und einem Menschen der sich gegen schnüffeleien der Bullen über die Stromrechnung, durch Stromklau (das trifft eh nur die Atomverbrecher von RWE,… Weiterlesen »