Dienstag, 20. August 2024

Steinmeier bestätigt neuen Grenzwert

Cannabis
Bild: su/Archiv

Steinmeier bestätigt neuen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC am Steuer. Damit ist die Gesetzesänderung offiziell.  

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) hat nun das Gesetz zur Änderung des Grenzwertes vom THC-Grenzwert unterschrieben. Dies teilte das Präsidialamt aus Berlin mit. Dies berichtet das Ärzteblatt. Der neue Grenzwert liegt anstatt von unrealistischen 1,0 Nanogramm nun bei 3,5 Nanogramm pro Liter Blutserum. Der Grenzwert von 1,0 Nanogramm musste geändert werden, da dieser nach keinerlei wissenschaftlichen Standards existierte. So war es möglich (und ist auch passiert) für nicht berauschte Fahrer ihren Führerschein zu verlieren, weil noch wirkungsloses THC im Blut vorhanden war. THC ist deutlich länger im Blut nachweisbar, als dass es wirkt. Der Mischkonsum mit Alkohol ist allerdings nicht erlaubt. 

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, gilt: “Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr fährt, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot”. In Kombination mit Alkohol sind es ein Bußgeld von 1000€. Wie bei Alkohol gibt es keine Ausnahmen bei der Probezeit, da ist die Grenze bei 0,0. Jetzt muss das Gesetz nur noch in Kraft treten, damit die Änderung offiziell gilt. Der https://hanfjournal.de/2024/06/07/neuer-grenzwert-im-strassenverkehr/neue Grenzwert erfolgt jetzt nach sinnvollen Standards. 

Ein Beitrag von Simon Hanf

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2 Kommentare
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Hans Dampf
3 Stunden zuvor

Nur ein kleiner Hinweis. Der Grenzwert bezieht sich auf Milliliter Blutserum und nicht auf Liter, wie fälschlicherweise im Artikel geschrieben.

Zuletzt bearbeitet 2 Stunden zuvor von Hans Dampf
buri_see_käo
7 Minuten zuvor

Ja, @ Hans Dampf, ‘hast Du schon richtig erkannt…, aber beim Blick in den Artikel des Ärzteblattes: “…3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt…”. Nicht mehr Blutserum… neuerdings?, das macht die Sache 2-mal günstiger…
Aus “Zeit Online 5. Juli 2024”: Der Bundesrat hat den geplanten Höchstwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum gebilligt…
Da bleibt wohl nur, den Gesetzestext abzuwarten…
Dass in einem Medizinerblatt, wie es aussieht, so’n Quatsch verzapft wird… Cannabis törnt auch bei Nichtkiffen? Echt gefährlich! Haben sie ja immer gewusst… Gibt es im medizinischen Bereich Fachkräftemängel?… Und wo sonst noch?
mfG  fE
Gehen hier eigentlich keine html-Formatierungen mehr? Das könnte dazu führen, dass meine Beiträge etwas “Verständlichkeit” einbüßen

Zuletzt bearbeitet 26 Sekunden zuvor von buri_see_kaeo