Steinmeier bestätigt neuen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC am Steuer. Damit ist die Gesetzesänderung offiziell.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) hat nun das Gesetz zur Änderung des Grenzwertes vom THC-Grenzwert unterschrieben. Dies teilte das Präsidialamt aus Berlin mit. Dies berichtet das Ärzteblatt. Der neue Grenzwert liegt anstatt von unrealistischen 1,0 Nanogramm nun bei 3,5 Nanogramm pro Liter Blutserum. Der Grenzwert von 1,0 Nanogramm musste geändert werden, da dieser nach keinerlei wissenschaftlichen Standards existierte. So war es möglich (und ist auch passiert) für nicht berauschte Fahrer ihren Führerschein zu verlieren, weil noch wirkungsloses THC im Blut vorhanden war. THC ist deutlich länger im Blut nachweisbar, als dass es wirkt. Der Mischkonsum mit Alkohol ist allerdings nicht erlaubt.
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, gilt: “Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr fährt, riskiert in der Regel 500 Euro und einen Monat Fahrverbot”. In Kombination mit Alkohol sind es ein Bußgeld von 1000€. Wie bei Alkohol gibt es keine Ausnahmen bei der Probezeit, da ist die Grenze bei 0,0. Jetzt muss das Gesetz nur noch in Kraft treten, damit die Änderung offiziell gilt. Der https://hanfjournal.de/2024/06/07/neuer-grenzwert-im-strassenverkehr/neue Grenzwert erfolgt jetzt nach sinnvollen Standards.
Ein Beitrag von Simon Hanf
Nur ein kleiner Hinweis. Der Grenzwert bezieht sich auf Milliliter Blutserum und nicht auf Liter, wie fälschlicherweise im Artikel geschrieben.
Ja, @ Hans Dampf, ‘hast Du schon richtig erkannt…, aber beim Blick in den Artikel des Ärzteblattes: “…3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festgelegt…”. Nicht mehr Blutserum… neuerdings?, das macht die Sache 2-mal günstiger…
Aus “Zeit Online 5. Juli 2024”: Der Bundesrat hat den geplanten Höchstwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum gebilligt…
Da bleibt wohl nur, den Gesetzestext abzuwarten…
Dass in einem Medizinerblatt, wie es aussieht, so’n Quatsch verzapft wird… Cannabis törnt auch bei Nichtkiffen? Echt gefährlich! Haben sie ja immer gewusst… Gibt es im medizinischen Bereich Fachkräftemängel?… Und wo sonst noch?
mfG fE
Gehen hier eigentlich keine html-Formatierungen mehr? Das könnte dazu führen, dass meine Beiträge etwas “Verständlichkeit” einbüßen
@buri_see_käo
Den Fachkräftemangel gibt es in allen Bereichen. Am signifikantesten tritt er dort auf, wo der Mangel an Geisteskraft sich am verheerendsten auswirkt: bei den Vier Gewalten, Legislative, Exekutive, Judikative und Journalistik. Ich kann kaum noch eine Journalistenrunde länger als fünf Minuten ertragen, ohne den Fernseher abzuschalten wegen intellektueller und infolgedessen seelischer Grausamkeit. Hier wird der Mangel an Bildung allgemein und an Bildung des Denkvermögens im besonderen so augenscheinlich und ohrenfällig, daß man optischen, akustischen und mentalen Tinitus erleidet …
Im gleichen Zug hätte man wenigstens den Promillewert auf 0,1 reduzieren sollen, um in etwa ein gleiches Verhältnis zu schaffen. So hat man lediglich einen nichtssagenden willkürlichen Grenzwert beim Hanf etwas erhöht, der sich noch immer außerhalb einer Beeinträchtigung bewegt. Die größte Gefahr von Unfällen liegt definitiv ganz klar beim gefährlichen Alkohol.
Aber trotz allem ist es wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung. Für diesen möchte ich mich hiermit bei Herrn Steinmeyer, aber auch bei Herrn Lauterbach recht herzlich bedanken.
Ja und Nein, @ MicMic, ich meine nicht den “Den Fachkräftemangel”, sondern “Die Fachkräftemängel”, mit A-Umlaut geschrieben, die Mängel bei den Ergebnissen derer Arbeiten, die also mangelhaft sind, ob nun aus mangelnder Kompetenz oder Vorsatz. Mangel an Geisteskraft bei Exekutive imO Ja; bei Legislative auch Hass, Gier… nicht alle!; Journalistik = kann nicht immer jeder alles wissen und durchschauen; Judikative = unverarbeitete Kindheitstraumen -> Überheblichkeit = Götter in Braun, Korruption, Hass, Inkompetenz. Fernseher/TV ein-/ausschalten? Zur Entspannung, Arte-Mediathek: “Zimmer 108” (10-teiliger Krimi, Rauschgiffskrimi, mit Geist einer Anfang-20-Jährigen) Danke, muss doch mal gesagt werden @ Haschberg, auch für’s XY-€-Ticket, Erleichterung bei StGB219a, Mindestlohnanhebungsbemühungen…, sonst noch was? Mal zurückspulen auf kurz nach der BT-Wahl, BK Scholz hatte Beteiligung gefordert/erwartet… hab’ ich ja gemacht…,… Weiterlesen »
Was für ein Chaos bzgl. des Grenzwertes in den Medien!? Laut Regelungstext, Fundort:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/266/VO.html
eine pdf, ist selbstverständlich 3,5 ng/mL Blutserum das relevante Kriterium. Über Blutserum zu bewerten ist halt ca. doppelt “schärfer” als Blut, wie z.B. beim Alkohol angewandt. Amen!, wie aber in Meldungen dazu Blutserum von Blut nur äußerst bedingt unterschieden werden kann… folglich müssten solche Leute doch auch zu dumm sein, um jemals erfolgreich z.B. einen Kuchen gebacken… äh, ja Fachkräftemängel!, Hilfe, wenn ich auf ‘ner Waage stehe: 75 Kg… und was wenn doch 150 Kg oder nur 37,5 Kg ? Hilfe!, was ist eigentlich hier so auf 2 Beinen unterwegs?
mfG fE