Montag, 15. Juli 2024

Cannabis per Telemedizin boomt

Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft kritisiert Online-Rezeptverschreibung für Cannabis

Cannabis

 

 

Ein Kommentar von Sadhu van Hemp

 

 

Seit etwas mehr als hundert Tage dürfen die Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland im Besitz von fünfzig Gramm Haschisch und Marihuana sein, ohne deswegen ein Fall für die Strafverfolgungsbehörden zu werden. Das ist toll für alle Menschen, die wissen, dass die olle Hanfpflanze dem Wohlbefinden des Menschen dient und nicht schadet. Und noch toller ist es für die, denen seit Kindesbeinen die Lüge in den Kopf gepflanzt wurde, Cannabis sei ein Suchtgift so giftig wie Heroin. Immer mehr Deutschen dämmert es, dass sie über Jahrzehnte in ganz großem Maßstab von den Verfechtern des Anti-Hanf-Krieges belogen und betrogen wurden. Lieschen Müller und Max Mustermann werden immer neugieriger auf das Heilkraut, das dem Körper Entspannung bringt und das Oberstübchen lüftet.

 

Tagtäglich werden es mehr Menschen, die sich nicht länger von Leuten wie Markus Söder (CSU), Friedrich Merz (CDU) und anderen Irregeleiteten (Freie Wähler, AfD) in die Irre führen lassen wollen. Dem deutschen Michel geht ein Licht auf – mit der Folge, dass die Cannabis-Community wächst und wächst und wächst. Ungeachtet der politischen Einstellung greifen nunmehr auch jene Zeitgenossen zum Joint, die gestern noch alle Kiffer ins Gefängnis stecken wollten. Laut privater Umfrage des Autors im nicht mehr ganz so taufrischen Bekanntenkreis hat sich die Nachfrage nach Haschisch und Marihuana verdreifacht. Und es ist nicht verwunderlich, dass in einer überalterten Gesellschaft gerade die Senioren reges Interesse an dem zeigen, was den beschwerlichen Gang ins hohe Alter erleichtert.

 

Die Hetze des politisch rechten Milieus zeigt Wirkung. Ihr Trommelfeuer der Lügen ist es, das die Menschen aufweckt und dazu animiert, allen Mut aufzubringen und von der bösen Haschgiftpflanze zu kosten. Schließlich ist es ja erlaubt. Papa und Mama, Oma und Opa wollen im Selbstversuch am eigenen Leibe spüren, wie wohltuend die Wirkung von Cannabis ist. Doch woher das Heilige Kraut nehmen und nicht stehlen? Der Handel und Verkauf von Cannabis als Genussmittel ist nach wie vor verboten.

 

Für viele ältere Menschen stellt das kein Problem dar, sofern sie nicht zur unteren Gesellschaftsschicht gehören und jeden Pfennig zweimal umdrehen müssen. Anders verhält es sich im Wohlstandsbürgertum, dass gar nicht mehr weiß, wohin mit dem vielen ersparten Geld, das man über Jahrzehnte zum Nachteil des Prekariats angehäuft hat. Diese Herrschaften können es sich leisten, jeden Preis für ein Tütchen Cannabis zu zahlen und nicht auf den Schwarzmarkt zugreifen zu müssen. Man geht halt in die Apotheke und bezieht ungeachtet des hohen Preisniveaus beste Rauchware aus industrieller Medizinalhanfherstellung. Und das ganz legal, wenn man ein Rezept für das verschreibungspflichtige Medikament vorlegt.

 

Das Business mit Medizinalhanfblüten boomt – dank der Boomer-Generationen, also jener Bevölkerungsgruppe, die Deutschlands Wohlstand erarbeitet hat und den Taugenichtsen der verhätschelten Enkelgeneration Berge von Geld hinterlassen wird. Das Cannabis-Gesetz ermuntert Deutschlands Senioren, die sich allzeit brav ans Betäubungsmittelgesetz gehalten haben, nun doch mal das Zeug zu testen. Die Angst vor Kriminalisierung und Stigmatisierung ist dahin – und das per Cannabisgesetz.

 

Und so dackeln sie los, die rüstigen Rentner und Rentnerinnen, um beim Onkel Doktor zwecks einer Erlaubnis zum Erwerb von verschreibungspflichtigen Cannabis vorzusprechen.  Mit der Teil-Legalisierung von Cannabis unterliegt die Verordnung von Cannabisarzneimitteln nicht länger dem Betäubungsmittelgesetz, so dass es für Selbstzahler kinderleicht ist, ein Rezept zu ergattern. Ja, eine Sprechstunde beim Teledoktor, in der man ein bisschen über seine altersbedingten Gesundheitsbeschwerden klagt, genügt vollauf, um sich davon freizukaufen, den Schwarzmarkt aufsuchen zu müssen.

 

Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft findet diese Entwicklung gar nicht gut. Mit Argusaugen beäugt die Expertengruppe „Medizinisches Cannabis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) die Online-Rezeptplattformen. Fachliche und medizinischer Standards für die Telemedizin würden hier umgangen – und das sei keinesfalls im Sinne des Gesetzgebers.

 

Im Statement der DPhG heißt es: „Es ist kaum vorstellbar, dass der Gesetzgeber mit den derzeitigen Regelungen eine Regelversorgung jenseits der Arzneimittelzulassung etablieren wollte oder eine Versorgung für Patienten, für die es andere Therapieoptionen mit zugelassenen Arzneimitteln gibt.“

Die Versorgung mit Cannabis könne lediglich „transient“ sein, also nur vorübergehend, bis für das diagnostizierte Krankheitsbild ein zugelassenes Arzneimittel auf den Markt kommt. Andernfalls würden Arzneimittelhersteller benachteiligt.

 

Überdies gibt es „kaum konklusive klinische Daten“ über die wenigen zugelassenen Indikationen zur Verschreibung von Cannabis. Dagegen seien aber zahlreiche unerwünschte, zum Teil auch schwere Nebenwirkungen bekannt. Somit entsteht für die Expertengruppe der DPhG der Eindruck, dass die Online-Rezeptvertreiber „vor allem nur an den zu erzielenden Gewinnen und nicht an einer sicheren und zweckorientierten Versorgung von Patientinnen und Patienten interessiert“ sind.

 

Dass bei Online-Rezeptvertreibern der Profit im Vordergrund steht, dürfte in einer Welt, in der das liebe Geld regiert, nicht von der Hand zu weisen sein – genauso wie bei den Arzneimittelherstellern, die sich vor Angst in die Hose machen, dass die medikamentensüchtige Kundschaft von Pulver und Pillen auf das Naturheilkraut Hanf umsteigt und die Schornsteine der nach China ausgelagerten Fabriken zum Leidwesen der Aktionäre nicht mehr richtig rauchen.

 

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3 Kommentare
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Dr. Voss, M. A.
10 Stunden zuvor

Cannabis ist ein Medikament Schwere Nebenwirkungen gibt es nicht. Wer über Medikamente unrichtige Aussagen tätigt, macht sich strafbar. MeCaDt / Dr. Vos, M. A.

MicMuc
9 Stunden zuvor

“‘Somit entsteht für die Expertengruppe der DPhG der Eindruck, dass die Online-Rezeptvertreiber „vor allem nur an den zu erzielenden Gewinnen und nicht an einer sicheren und zweckorientierten Versorgung von Patientinnen und Patienten interessiert’ sind”.
Die deutsche Pharmazeutische Gesellschaft legt unfreilillig einen Humor an den Tag, welcher der Bigotteroe und der daraus reaultierenem Schizophrenie geschuldet ist. Die Blûten werden immer bizarrer und grotesker. Und doch wird die schwarimtelligente Masse sich auch in Zukunft der Wahrheit verweigern und – alle offensichtlichen Widersprüche ausblendend – dem angenehmen Schein der Lüge folgen wenn es opportun ist …

Dr.Grow
4 Stunden zuvor

Das medizinische Cannabis ist meiner Meinung nach auch so ziemlich das Beste was ich bisher so käuflich erwerben konnte. Da konnte auch kein Coffeshop in Holland oder CsC in Spanien mithalten. Vom Preis her finde ich die Blüten jetzt auch nicht so teuer, also 4-12€ zahlt man auch in jedem Coffeshop oder auf der Straße.
Klar wenn man selber zieht ist man natürlich noch billiger dran, aber im Großen und Ganzen find ich es schon ganz nett wenn man die Wahl aus 400 Sorten hat. Und die 15€ für ein Rezept sind auch noch bezahlbar.