Samstag, 4. Februar 2017

Cannabis als Medizin Gesetz ist noch nicht in Kraft

 

Warnung vor für Patienten.

 

Bild: Archiv

 

Auch wenn am 19.01.2017 ein Gesetz verabschiedet wurde, Kranken zukünftig Hanfblütenmedizin unproblematisch verschreiben zu können und die Kosten sogar von Krankenkassen übernehmen zu lassen, ist es für die betroffenen Cannabispatienten noch nicht ganz so weit. Erst im März kann damit gerechnet werden, dass beim gestatteten Gang in die Apotheke keine besonders hohen Beträge aus eigener Tasche mehr nötig werden, wenn die natürliche Arznei vollkommen legal erstanden wird. Das Cannabis als Medizin Gesetz ist noch nicht in Kraft.

 

Dass dem leider wirklich so ist, musste am Donnerstagnachmittag staunend ein Cannabispatient in Oranienburg feststellen, als er nach einem Arztbesuch – mit einem frischen Rezept in der Tasche – in seine Krankenkassenfiliale stürmte, um sich dort sofort bedienen zu lassen. Als ihm dann von den Mitarbeitern jedoch die genauere Sachlage erläutert wurde, rastete der 69-jährige Mann überraschend heftig aus.
Zuerst drohte er den Angestellten; danach dann die gesamte Filiale der Krankenkasse in die Luft zu sprengen. Während die um die eigene Gesundheit besorgte Belegschaft aufgrund der ausgesprochenen Androhungen von Straftaten die Polizei alarmierte, flüchtete der Berliner lieber wieder schnell in seine Wohnung, wo ihn die Staatsmacht dann anschließend besuchte. Die Kundendaten bei der Krankenkasse gaben genügend Auskunft für die Beamten der Hauptstadt, um einen schnellen Fahndungserfolg abzusichern. Den direkt antrabenden Polizisten stellt sich der Tatverdächtige jedoch sichtlich verwirrt gegenüber, während er deren Beschuldigungen über den Tathergang bestritt. Dies gab der Polizei dann genügend Anlass, sich über den Zustand der Person kriminologische Gedanken machen zu müssen: Aufgrund des beanstandeten Zustandes des nicht medikamentierten Cannabispatienten informierte die Polizei den sozialpsychiatrischen Dienst, dem der geistig verwirrt scheinende Mann – wohl auch zu seiner eigenen Sicherheit – lieber kurz vorstellig gemacht werden sollte.

 

In die Hände eines derartigen Dienstes dürfen sich auf unsere Empfehlung auch die schweizerischen Polizeikollegen freiwillig begeben, die gerade in Zürich für die virale Werbung eines CBD-Cannabisblüten-Shops öffentlich wirksam „missbraucht“ worden sind.

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1 Kommentar
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Cannabis Social Clubs Antrag wird nicht am 29.11. abgestimmt
7 Jahre zuvor

Alter! 😉 Das passiert wenn sich der Gesetzgeber “refexartig” statt “wohlüberlegt” verhält. (Aikido). Was hat den “Gesetz-geber” wohl dazu gebracht sich so zu verhalten? Ist es ein Geben oder mehr ein Über-geben (wenn etwas “schwer” im Magen liegt) gewesen? Wohl verpackt in “Neusprech”? Wir wissen es nicht! 😉 Was wir jedoch wissen ist folgendes: [… Quoting: Das eine gesundheitliche Unbedenklichkeit ein Argument für eine entkriminalisierte Cannabis kultur sei, lese ich zum ersten Mal. Wo bitte wurde im Rahmen der Debatte so argumentiert? Das wäre ja fast gleichbedeutend mit gelegentlich formulierten Unterstellungen die besagen, daß Illegalisierung von Produkten zur Verringerung des Handels mit diesen führe. Ja. Darüber sollte man nachdenken. Wir sollten die Prohibition auf allen möglichen Ebenen angehen. Also wenn… Weiterlesen »