Donnerstag, 11. August 2011

Die Hanfparade verklagt die Berliner Versammlungsbehörde

Presseerklärung des Veranstalters

Die Veranstalter der Hanfparade sehen sich von Polizei massiv in Versammlungsfreiheit beschnitten. Deshalb wurde eine Klage gegen Versammlungsbehörde beschlossen

“Nach der Hanfparade 2011, auf der am vergangenen Samstag in Berlin rund 2.700 Menschen die “Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel” forderten, erhebt der veranstaltende Verein JaKiS e.V. schwere Vorwürfe gegen die Berliner Polizei. Er verwehrt sich gegen den Vorwurf der Versammlungsbehörde, weite Teile der Hanfparade seien “nicht auf kollektive Meinungskundgabe ausgerichtet” und die Gesamtveranstaltung deshalb keine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes. “In Wahrheit sind die von der Behörde verbotenen Versammlungsteile Forum für Hanfmedizin, Nutzhanfareal, Kinderland und Hanfmarkt der Möglichkeiten von immenser politischer Bedeutung, da erst sie eine intensive Beschäftigung der Teilnehmer und Besucher mit der Vielfalt der Hanfanwendungen ermöglichen.” so Martin Steldinger, einer der Vorstände des Vereins.

Die Veranstalter der Hanfparade zeigen sich über die mangelnde Kommunikationsbereitschaft der Berliner Polizei schockiert. Sie verweisen darauf, dass ihr umfangreicher Widerspruch von der Versammlungsbehörde ignoriert wurde und Gesprächsangebote, selbst wenn sie vom Anwalt des Vereins ausgingen, ins Leere liefen. Der JaKiS e.V. erklärt dies damit, dass die Hanfparade andernfalls wie in den vergangenen 14 Jahren vollständig als Demonstration hätte anerkannt werden müssen. So begründe Herr Haß, der Leiter der Berliner Versammlungsbehörde, seinen negativen Bescheid unter anderem mit Zitaten aus Urteilen, die das Bundesverwaltungsgericht bereits im Jahr 2007 aufgehoben hatte. “Die offensichtliche Willkür, mit der das Demonstrationsrecht in Sachen Hanfparade 2011 gebogen und gebrochen wurde, können wir nicht hinnehmen.” So Martin Steldinger “Die versammlungsfeindliche Entscheidung und die Kommunikationsverweigerungshaltung der Behördenvertreter zwingen uns dazu, den juristischen Weg einzuschlagen und gegen die Versammlungsbehörde zu klagen.” Die Hanfparade 2011 stehe dabei stellvertretend für viele Demonstrationen, deren vom Grundgesetz geschütztes Recht auf Teilhabe am politischen Diskurs zunehmend ausgehöhlt würde.”

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