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DRONABINOL®ECHT Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit, aber auch von cannabisbedürftigen Antragstellern, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte jüngst zum wiederholten Male die ohnehin schon übermäßig erschwerten Grundvoraussetzungen für eine mögliche Antragsberechtigung auf Cannabis als (pflanzliche) Medizin verschärft. Jeder kranke Antragsteller auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtM – Gesetz,... → mehr lesen