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Pressemittelung des IP (Institut für innonative Politik) Alkohol und Tabak auch aus Löhnen streichen, nicht nur aus Arbeitslosengeld II Die Bundesregierung gesteht aus Sorge um die Gesundheit von Erwerbslosen den BezieherInnen von Hartz IV-Leistungen keinerlei Mittel für Alkohol- und Tabakkonsum mehr zu. Sie rechnete die Flüssigkeitsmenge des Alkoholkonsums in Beträge für Mineralwasser... → mehr lesen